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Dieselmotor-Notstromsysteme (NEA)

Facility Management: Energieerzeugung » Betrieb » Dokumente » Dieselmotor-Notstromsysteme (NEA)

Dieselmotor-Notstromsysteme (NEA)

Dieselmotor-Notstromsysteme (NEA)

Dieses Dokumentenverzeichnis beschreibt die im Facility Management erforderlichen technischen, sicherheitstechnischen und betrieblichen Unterlagen für Notstromanlagen mit Dieselmotor (NEA). Ziel ist es, die Rechtskonformität, Betriebssicherheit und Nachvollziehbarkeit aller Prüf-, Inbetriebnahme- und Wartungsvorgänge sicherzustellen. Die Unterlagen dienen der Dokumentation gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), DGUV-Vorschriften, TRBS 1201, VDE-Richtlinien, HOAI und der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Im Facility Management bilden diese Dokumente die Grundlage für regelmäßige Prüfungen, Behördennachweise, Störfallmanagement und den verlässlichen Betrieb kritischer Energieversorgungssysteme.

Betriebsunterlagen für NEA-Notstromanlagen

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Abnahmeprotokoll Hochspannungsanlage

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis der ordnungsgemäßen Inbetriebnahme und Funktion der elektrischen Hochspannungsanlage der NEA.

Relevante Regelwerke/Normen

HOAI (02.2_667)

Schlüsselelemente

Prüf- und Messergebnisse
Beschreibung der durchgeführten Tests
Freigabevermerk beider Vertragsparteien
Auflistung von Mängeln und Korrekturmaßnahmen

Verantwortlich

Auftraggeber / Auftragnehmer

Praxis-Hinweise

Wird im Rahmen der Bau- oder Inbetriebnahmeabnahme erstellt und bildet die Grundlage für den Gewährleistungsbeginn.

Erläuterung

Dieses Protokoll hält fest, dass die Hochspannungsanlage fachgerecht errichtet und geprüft wurde, und bildet somit die Grundlage für die offizielle Übergabe der Anlage an den Betreiber. Üblicherweise wird es im Rahmen einer förmlichen Abnahme nach VOB/B oder vertraglicher Vereinbarung erstellt, wobei beide Seiten (Auftraggeber und Auftragnehmer) die einwandfreie Funktion bestätigen und etwaige Restmängel dokumentieren. Mit der Unterzeichnung beginnt die Gewährleistungsfrist und der Betreiber übernimmt die Verantwortung für den weiteren Betrieb. Im Facility Management dient das Abnahmeprotokoll als rechtssicherer Nachweis dafür, dass alle sicherheitsrelevanten Prüfungen vor der Inbetriebnahme durchgeführt wurden – ein zentraler Bestandteil der Betreiberpflichten gemäß BetrSichV § 14. Es liefert damit im Haftungsfall oder gegenüber Aufsichtsbehörden den Beleg, dass die Anlage von Beginn an ordnungsgemäß und sicher in Betrieb genommen wurde.

Layoutplan – Elektrische Systeme

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Layoutplan elektrische Systeme

Zweck & Geltungsbereich

Übersicht der elektrischen Anlagenkomponenten, Leitungsführung und Anschlusspunkte der NEA.

Relevante Regelwerke/Normen

VDE 0040-1 (31.1_5443)

Schlüsselelemente

Übersichtsplan der Energieverteilung
Darstellung von Einspeisung, Umschaltung und Verteilung
Kennzeichnung der Schutzeinrichtungen
Symbole nach VDE 0040-1

Verantwortlich

Fachplaner / Elektroinstallationsfirma

Praxis-Hinweise

Grundlage für Wartung, Fehlersuche und Sicherheitsfreigaben bei Arbeiten an der Anlage.

Erläuterung

Der Layoutplan – meist in Form eines einpoligen Übersichts-Schaltplans – gibt einen vollständigen Überblick über die elektrische Verschaltung der Notstromanlage mit dem Gebäudenetz. Er zeigt, wie die Netzersatzanlage in die vorhandene Infrastruktur eingebunden ist (z. B. Einspeisepunkte, Umschalteinrichtungen, Verteilungen) und wo Schutzeinrichtungen positioniert sind. Für den Wartungs- und Störungsfall ermöglicht dieser Plan eine schnelle Orientierung: Techniker erkennen sofort, welche Anlagenteile betroffen sind und welche Schalter oder Sicherungen bei Arbeiten abzuschalten sind. Eine fortlaufende Aktualisierung des Plans bei Änderungen ist essenziell, um stets die realen Verhältnisse abzubilden. Im Facility Management gehört der Layoutplan zu den Bestandsunterlagen (gemäß VDI 6026) und ist unverzichtbar, um Arbeiten an der Anlage sicher zu planen und im Rahmen von Schalthandlungen die notwendigen Sicherheitsfreigaben zu erteilen.

Anschlusstabelle – Elektrische Systeme

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Anschlusstabelle elektrische Systeme

Zweck & Geltungsbereich

Detaillierte Darstellung aller elektrischen Anschlüsse und Verbindungen innerhalb der Notstromanlage.

Relevante Regelwerke/Normen

VDE 0040-1 (31.1_5443)

Schlüsselelemente

Leitungsnummern und Querschnitte
Anschlussbezeichnungen (Klemmen, Sicherungen)
Spannungsebenen und Schutzarten
Prüf- und Messpunkte

Verantwortlich

Installationsbetrieb / Auftragnehmer

Praxis-Hinweise

Bestandteil der Elektroprüf- und Wartungsunterlagen. Wird regelmäßig aktualisiert.

Erläuterung

Die Anschlusstabelle listet sämtliche Leitungen, Anschlusspunkte und Stromkreise der NEA mit ihren Kenndaten und Verbindungen auf. Sie ermöglicht es Elektrofachkräften, jede Verbindung nachzuverfolgen – von der Einspeiseschiene über Schaltgeräte bis hin zu Endverbrauchern – und vereinfacht damit die Fehlersuche erheblich. Bei Erweiterungen oder Umbauten dient die Tabelle als Planungsgrundlage, um bestehende Anschlüsse korrekt zuzuordnen und neue Verbindungen fachgerecht vorzunehmen, ohne die Betriebssicherheit zu gefährden. Zugleich bildet sie die Basis für wiederkehrende elektrotechnische Prüfungen, insbesondere gemäß DGUV Vorschrift 3: Anhand der Anschlusstabelle kann der Prüfer alle relevanten Stromkreise systematisch erfassen und deren Schutzmaßnahmen überprüfen. Eine kontinuierliche Aktualisierung der Tabelle nach Änderungen ist unerlässlich, um jederzeit einen verlässlichen und sicheren Anlagenbetrieb zu gewährleisten.

Antrag auf Ausnahmegenehmigung von den Bestimmungen der BetrSichV

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Antrag auf Ausnahmegenehmigung gemäß § 3 Abs. 6 BetrSichV

Zweck & Geltungsbereich

Antrag auf behördliche Genehmigung bei technisch begründeten Abweichungen von der BetrSichV.

Relevante Regelwerke/Normen

BetrSichV (02.2_830)

Schlüsselelemente

Beschreibung der Abweichung und Begründung
Gefährdungsbeurteilung und Kompensationsmaßnahmen
Nachweis gleichwertiger Sicherheit
Genehmigungsbescheid der Behörde

Verantwortlich

Arbeitgeber / Betreiber

Praxis-Hinweise

Wird in Sonderfällen (z. B. spezielle Netzkonfigurationen oder Abgasführungen) eingesetzt. Muss behördlich genehmigt werden.

Erläuterung

Ein solcher Antrag wird gestellt, wenn die Notstromanlage in bestimmten Punkten von den geltenden Vorschriften der BetrSichV abweichen muss – etwa aufgrund baulicher Gegebenheiten oder technischer Besonderheiten. Damit schafft der Betreiber eine rechtsverbindliche Grundlage, um die Abweichung dennoch betreiben zu dürfen, allerdings nur unter der Voraussetzung, dass durch alternative Maßnahmen ein gleichwertiges Sicherheitsniveau gewährleistet ist. Der Antrag umfasst daher eine ausführliche Begründung samt Gefährdungsbeurteilung und muss von der zuständigen Behörde (meist der Landesgewerbeaufsicht oder einem vergleichbaren Amt) genehmigt werden. Im Facility Management wird die erteilte Ausnahmegenehmigung sorgfältig dokumentiert und den Anlagenunterlagen beigefügt, um bei Kontrollen oder Audits transparent nachweisen zu können, dass die besondere technische Lösung behördlich genehmigt und sicherheitsgerecht umgesetzt ist. Dadurch behält der Betreiber auch bei unkonventionellen Lösungen die volle Rechtssicherheit und kann seine Betreiberpflichten weiterhin erfüllen.

Arbeitsanweisung – Arbeiten unter Spannung

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Arbeitsanweisung für Arbeiten unter Spannung (AuS)

Zweck & Geltungsbereich

Beschreibung der Schutzmaßnahmen und Arbeitsabläufe bei Arbeiten an spannungsführenden Teilen.

Relevante Regelwerke/Normen

DGUV-R 103-011 (20.2_5496)

Schlüsselelemente

Beschreibung der Arbeitssituation
Qualifikation der Fachkraft
Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
Arbeitsfreigabe und Prüfprotokoll
Notfallmaßnahmen

Verantwortlich

Arbeitgeber / Fachkraft für Arbeitssicherheit

Praxis-Hinweise

Pflichtdokument bei Instandhaltungsarbeiten. Bestandteil der Arbeitsschutzakte.

Erläuterung

Bei Arbeiten unter Spannung (AuS) gelten besonders hohe Sicherheitsanforderungen, da das Risiko eines elektrischen Unfalls deutlich erhöht ist. Die Arbeitsanweisung legt deshalb Schritt für Schritt fest, wie solche Arbeiten sicher durchzuführen sind – angefangen bei der Prüfung, ob AuS im konkreten Fall überhaupt erforderlich oder vermeidbar ist, über die Auswahl und Verwendung geeigneter Schutzmittel (isolierende Schutzausrüstung, isoliertes Werkzeug, Absperrungen) bis hin zu speziellen Verhaltensregeln und Notfallmaßnahmen. Sie schreibt vor, dass nur speziell ausgebildete Elektrofachkräfte mit aktueller AuS-Befähigung der Berufsgenossenschaft solche Tätigkeiten ausführen dürfen und dass vor Beginn jeder Maßnahme eine Arbeitsfreigabe (Erlaubnis) einzuholen ist. Im Facility Management wird diese Anweisung allen relevanten Mitarbeitern bekanntgemacht und regelmäßig in Unterweisungen geschult. Außerdem wird jede Durchführung von AuS-Arbeiten anhand dieses Dokuments geplant und formal freigegeben. Die lückenlose Dokumentation der Arbeitsanweisung selbst sowie aller zugehörigen Schulungs- und Freigabenachweise ist ein wesentlicher Bestandteil der Arbeitsschutzorganisation, um gegenüber Berufsgenossenschaften oder Aufsichtsbehörden die Einhaltung der DGUV-Regeln nachzuweisen.

Arbeitsvorbereitung für komplexe elektrische Arbeiten

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Nachweis der Arbeitsvorbereitung für komplexe elektrische Arbeiten

Zweck & Geltungsbereich

Protokoll zur Vorbereitung und Gefährdungsbewertung vor Arbeiten an der NEA.

Relevante Regelwerke/Normen

VDE 0105-100 (31.1_5304)

Schlüsselelemente

Arbeitsauftrag und Verantwortlicher
Sicherheitsmaßnahmen (Freischalten, Erden, Kurzschließen)
Zeitplan und Gefährdungsbeurteilung
Unterzeichnung durch Anlagenverantwortlichen

Verantwortlich

Anlagenverantwortlicher / Arbeitsverantwortlicher

Praxis-Hinweise

Muss vor Beginn jeder Tätigkeit erstellt werden. Bestandteil der betrieblichen Arbeitssicherheitsakte.

Erläuterung

Bevor umfangreiche oder riskante Arbeiten an der elektrischen Anlage der Notstromversorgung begonnen werden, wird mit diesem Dokument die sorgfältige Planung und Freigabe der Tätigkeit sichergestellt. Es hält alle wichtigen Schritte und Verantwortlichkeiten fest: vom genauen Arbeitsauftrag über die Benennung des Anlagenverantwortlichen und Arbeitsverantwortlichen bis hin zu den umzusetzenden Sicherheitsmaßnahmen (z. B. vollständiges Freischalten, gegen Wiedereinschalten sichern, Erden und Kurzschließen, Arbeitsbereich absperren). Auch der Zeitplan, potenzielle Gefährdungen und die erforderlichen Schutzmittel werden im Vorfeld dokumentiert. Durch die Unterschrift des Anlagenverantwortlichen wird bestätigt, dass die Anlage ordnungsgemäß abgeschaltet und die vorgesehenen Schutzmaßnahmen eingerichtet sind, bevor das Team mit der Arbeit beginnt. Im Facility Management ist dieser Vorbereitungs- und Freigabeprozess ein zentraler Bestandteil der Elektroorganisation nach DIN VDE 0105-100: Er stellt sicher, dass bei allen Arbeiten an der elektrischen Anlage systematisch vorgegangen wird und die Verantwortung klar geregelt ist. Gleichzeitig dient die aufbewahrte Dokumentation jeder einzelnen Arbeitsvorbereitung als Nachweis gegenüber Aufsichtsbehörden oder im Schadensfall, dass alle notwendigen Schutzvorkehrungen eingehalten wurden.

Prüfaufzeichnungen – Arbeitsmittel (Werkzeuge, Prüfgeräte)

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Prüfaufzeichnung über geprüfte Arbeitsmittel

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis über die regelmäßige Prüfung der verwendeten Prüf- und Arbeitsmittel.

Relevante Regelwerke/Normen

TRBS 1201 (22.09_5103), BetrSichV (02.2_830)

Schlüsselelemente

Prüfdatum, Prüfer, Arbeitsmittel-ID
Prüfumfang und Bewertung
Maßnahmen bei Mängeln
Prüfintervall

Verantwortlich

Befähigte Person / Prüfer

Praxis-Hinweise

Bestandteil der Betriebssicherheitsdokumentation. Grundlage für Audits und Zertifizierungen.

Erläuterung

Gemäß BetrSichV § 14 und den zugehörigen Technischen Regeln (z. B. TRBS 1201) müssen Arbeitsmittel – also auch die eingesetzten Werkzeuge, Mess- und Prüfgeräte – in festgelegten Intervallen auf ihren sicheren Zustand geprüft werden. Die Prüfaufzeichnungen dokumentieren für jedes relevante Arbeitsmittel, wann und durch wen die Überprüfung erfolgte, welchen Umfang sie hatte, welche Ergebnisse erzielt wurden und bis wann die nächste Prüfung fällig ist. So wird sichergestellt, dass nur einwandfrei funktionierende und geprüfte Ausrüstung zum Einsatz kommt und eventuelle Mängel frühzeitig erkannt und behoben werden. Im Facility Management wird hierzu oft ein Prüfmittelkataster (Liste oder Datenbank aller Arbeitsmittel) geführt, in dem die Prüftermine verwaltet und überwacht werden. Diese Dokumentation ist Teil der Arbeitsschutzorganisation und dient als Nachweis gegenüber internen oder externen Prüfern, Auditoren und Behörden (z. B. im Rahmen von Zertifizierungen oder Arbeitsschutzmanagement-Systemen), dass der Betreiber seiner Pflicht nachkommt, alle eingesetzten Arbeitsmittel sicher und vorschriftsgemäß zu betreiben.

Wartungs- und Funktionstests – Sicherheitseinrichtungen

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Nachweis über Wartung und Funktionstest von Sicherheitseinrichtungen

Zweck & Geltungsbereich

Dokumentation der regelmäßigen Prüfungen und Wartungen aller sicherheitsrelevanten Einrichtungen (z. B. Not-Aus, Brandabschaltung).

Relevante Regelwerke/Normen

Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV 02.2_2806)

Schlüsselelemente

Prüfdatum, Prüfer und Ergebnis
Art der geprüften Einrichtung
Maßnahmen bei Abweichungen
Wiederholungsintervall

Verantwortlich

Arbeitgeber / Betreiber

Praxis-Hinweise

Pflichtdokument zur Einhaltung der ArbStättV § 4 und DGUV-Vorschriften. Bestandteil des Notfallmanagements.

Erläuterung

Sicherheitseinrichtungen wie Not-Aus-Schalter, Brandschutzklappen, automatische Abschaltungen oder Alarmanlagen müssen regelmäßig gewartet und auf ihre Funktion geprüft werden, damit sie im Ernstfall zuverlässig arbeiten. Die Arbeitsstättenverordnung schreibt in § 4 explizit vor, dass der Arbeitgeber solche Schutzeinrichtungen in einem funktionsfähigen Zustand halten und in regelmäßigen Abständen prüfen lassen muss. Für jede Wartung oder Prüfung wird daher ein Protokoll erstellt, das Datum, Umfang, Prüfer, Ergebnis und ggf. festgestellte Mängel mit den zugehörigen Korrekturmaßnahmen festhält. Im Facility Management werden diese Nachweise zentral archiviert, sodass jederzeit nachvollziehbar ist, wann welche Komponente zuletzt geprüft wurde und wann die nächste Prüfung fällig ist. Sie sind essenziell für das betriebliche Notfall- und Sicherheitsmanagement: Im Ereignisfall (z. B. Stromausfall oder Brand) kann der Betreiber anhand der Dokumentation nachweisen, dass alle sicherheitsrelevanten Systeme ordnungsgemäß instand gehalten waren. Zudem fordern auch Prüforganisationen, Versicherungen und Auditoren (z. B. im Rahmen von Zertifizierungen) den Nachweis solcher regelmäßigen Funktionstests, um die rechtskonforme und sichere Betriebsführung zu bestätigen.

VdS 2229 Prüfbericht – Elektrische Systeme

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Prüfbericht VdS 2229 für elektrische Systeme

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis der Brandschutz- und Betriebssicherheit elektrischer Anlagen innerhalb der NEA gemäß VdS-Vorgaben.

Relevante Regelwerke/Normen

VdS 2871

Schlüsselelemente

Prüfdatum, Prüfumfang und Prüfergebnisse
Bewertung der elektrischen Sicherheit und Brandschutzaspekte
Festgestellte Mängel und Abhilfemaßnahmen
Prüfvermerk mit Freigabeempfehlung

Verantwortlich

Sachverständiger / VdS-anerkannter Prüfer

Praxis-Hinweise

Pflichtdokument für Betreiber. Wird jährlich oder nach wesentlichen Änderungen erstellt. Im FM Teil der Brandschutzakte und der Anlagenprüfung.

Erläuterung

Der Prüfbericht nach VdS 2871 (oft in Form des VdS-Befundscheins 2229) dokumentiert umfassend die elektrische Sicherheit und den Brandschutzstatus des Notstromsystems. Im Facility Management wird er als zentraler Nachweis gegenüber Versicherungen und Behörden verwendet – etwa im Rahmen von regelmäßigen Versicherungsauflagen, behördlichen Sicherheitsüberprüfungen oder zur Freigabe nach Wartungsarbeiten und wesentlichen Änderungen. Die Überprüfung erfolgt durch einen VdS-anerkannten Sachverständigen und umfasst typischerweise eine sorgfältige Sichtkontrolle der Anlage, thermografische Messungen zur Aufdeckung von Überhitzungen, Funktionsprüfungen aller sicherheitsrelevanten Komponenten (z.B. automatische Umschalteinrichtungen) sowie elektrische Messungen nach VdS-Vorgaben. Alle festgestellten Mängel oder potenziellen Gefahren werden detailliert im Prüfbericht vermerkt, häufig mit Fotodokumentation und konkreten Handlungsempfehlungen zur Mängelbeseitigung. Viele Sachversicherer schreiben über die sogenannte Feuerklausel SK 3602 eine solche VdS-Prüfung jährlich vor, um den Versicherungsschutz aufrechtzuerhalten. Ein aktueller Prüfbericht ist daher für den Betreiber obligatorisch, da ohne den Nachweis einer gültigen VdS-Klauselprüfung der volle Versicherungsschutz im Brandfall gefährdet ist. Insgesamt unterstützt dieses Dokument den Facility Manager dabei, den brandsicheren Betrieb der NEA zu gewährleisten und dient intern wie extern als Beleg für einen ordnungsgemäßen Anlagenzustand.

Prüfbescheinigung – KÜO (Abgasführung und Emissionen)

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Prüfbescheinigung gemäß KÜO für stationäre Verbrennungsmotoren

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis der ordnungsgemäßen Abgasführung, Dichtheit und Verbrennungsluftzufuhr der Diesel-NEA.

Relevante Regelwerke/Normen

KÜO (§1–6), 1. BImSchV

Schlüsselelemente

Messprotokoll der Abgaswerte (CO, Ruß, Abgastemperatur)
Kontrolle der Abgasleitung und Abführung
Prüfintervall und Unterschrift des bevollmächtigten Schornsteinfegers

Verantwortlich

Bezirksschornsteinfeger / Betreiber

Praxis-Hinweise

Wird jährlich durchgeführt. Im FM Bestandteil der Umwelt- und Emissionsakte. Dient dem Nachweis gegenüber Umwelt- und Bauaufsichtsbehörden.

Erläuterung

Die turnusmäßige Überprüfung nach KÜO gewährleistet, dass Diesel-NEA emissionsrechtlich und sicherheitstechnisch einwandfrei betrieben werden. Ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger kontrolliert dabei die Abgasführung auf Dichtheit, korrekten Aufbau und ausreichende Verbrennungsluftzufuhr. Gleichzeitig werden die Abgase gemessen, insbesondere auf Kohlenmonoxid-Gehalt, Rußpartikelanteil und Abgastemperatur, um sicherzustellen, dass die Grenzwerte der 1. BImSchV (Erste Verordnung zum BImSchG) eingehalten werden. Etwaige Mängel – zum Beispiel undichte Stellen im Abgassystem, unzureichende Ableitung oder Verbrennungsprobleme – hält der Schornsteinfeger im Messprotokoll fest und gibt Auflagen zur Behebung. Nach Abschluss der Prüfung wird eine offizielle Prüfbescheinigung ausgestellt, die dem Betreiber als Nachweis gegenüber der Bauaufsicht und den Umweltbehörden dient, dass die Anlage sicherheits- und umwelttechnisch einwandfrei betrieben wird.

Im Facility Management wird diese Bescheinigung in der Umwelt- bzw. Emissionsakte des Gebäudes abgelegt. Sie hat praktische Bedeutung für die betriebliche Sicherheit – zum Beispiel um die Gefahr einer Kohlenmonoxidvergiftung durch Abgase auszuschließen – und für den Umweltschutz im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Die regelmäßige Durchführung (in der Praxis oft jährlich im Zuge der Generatorwartung) stellt sicher, dass Probleme im Abgasbereich frühzeitig erkannt und behoben werden. Gleichzeitig kommt der Betreiber mit diesem Dokument seinen Pflichten aus §3 BetrSichV (Sicherheit von Arbeitsmitteln) und §26 BImSchG (Emissionsüberwachung) nach, indem er die ordnungsgemäße Funktion der Abgasführung und die Einhaltung der Emissionsgrenzwerte nachweist.

Bestellung der Verantwortlichen Elektrofachkraft (vEFK)

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Bestellung einer Verantwortlichen Elektrofachkraft

Zweck & Geltungsbereich

Schriftlicher Nachweis der Beauftragung einer qualifizierten Elektrofachkraft mit der Verantwortung für den elektrischen Betrieb.

Relevante Regelwerke/Normen

VDE 1000-10, BetrSichV (§3, §12)

Schlüsselelemente

Benennung der Aufgaben, Pflichten und Kompetenzen
Qualifikationsnachweis (Meister, Techniker, Ingenieur)
Geltungsdauer und organisatorische Einbindung
Unterschrift von Arbeitgeber und vEF

Verantwortlich

Arbeitgeber / Unternehmer

Praxis-Hinweise

Bestandteil der Organisationsverantwortung. Im FM erforderlich für den sicheren Betrieb elektrischer Anlagen und bei Behördenprüfungen vorzulegen.

Erläuterung

Die Bestellung einer Verantwortlichen Elektrofachkraft (vEFK) nach VDE 1000-10 ist für elektrische Anlagen wie Notstromsysteme zwingend erforderlich, um die elektrotechnische Sicherheit im Betrieb organisatorisch sicherzustellen. Mit diesem Dokument überträgt der Unternehmer die Verantwortung für den elektrischen Betrieb formal an eine entsprechend qualifizierte Person (in der Regel ein Elektromeister, Techniker oder Ingenieur). Darin werden Aufgaben, Pflichten und Befugnisse der vEFK klar definiert – etwa die Durchführung und Überwachung von Prüfungen gemäß DGUV Vorschrift 3, die Freigabe von Arbeiten unter Spannung oder die Festlegung von Wartungsintervallen – und es wird ihre fachliche Eignung bestätigt. Die vEFK hat damit die Autorität, sämtliche elektrotechnischen Arbeiten zu koordinieren und die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften zu überwachen. Für den Unternehmer bedeutet dies eine rechtskonforme Delegation von Betreiberpflichten im Sinne der BetrSichV: Die Verantwortung für die elektrische Sicherheit liegt bei einer ausgewiesenen Fachkraft, wobei der Unternehmer selbstverständlich weiterhin die Auswahl und Aufsicht sicherstellen muss. Im Facility Management ist die vEFK-Bestellung ein wichtiger Bestandteil der Organisationsdokumentation. Sie wird bei internen Audits, Begehungen durch Behörden oder Versicherungsgesellschaften vorgelegt, um nachzuweisen, dass eine klare Verantwortlichkeit für den sicheren Betrieb der elektrischen Anlagen – und damit auch der NEA – benannt wurde.

Bestellung befähigter Personen zur Prüfung von Arbeitsmitteln

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Bestellung von Prüfberechtigten Personen (Befähigte Personen)

Zweck & Geltungsbereich

Regelt die Zuständigkeit für Prüfungen nach BetrSichV und DGUV-V3 im Bereich NEA.

Relevante Regelwerke/Normen

VDI 4068-1, BetrSichV (§14)

Schlüsselelemente

Prüfverantwortung und Prüfbereiche
Nachweis der Qualifikation (Elektrofachkraft / befähigte Person)
Schulungs- und Erfahrungspflicht
Dokumentationspflichte

Verantwortlich

Arbeitgeber / Betreiber

Praxis-Hinweise

Bestandteil der Betreiberorganisation. Im FM dokumentiert im CAFM-System und regelmäßig auf Aktualität geprüft.

Erläuterung

Die schriftliche Bestellung gemäß VDI 4068-1 von zur Prüfung befähigten Personen dient der systematischen Definition der Prüfverantwortlichkeiten im Unternehmen. Es wird festgelegt, welche fachkundigen Mitarbeiter oder Dienstleister berechtigt sind, bestimmte Prüfungen an Arbeitsmitteln – im Falle der NEA z.B. die wiederkehrenden elektrischen Sicherheitsprüfungen nach DGUV Vorschrift 3 oder Funktionsproben an Komponenten – durchzuführen. Nur Personen, die die Kriterien einer befähigten Person nach BetrSichV erfüllen (d.h. entsprechende Ausbildung als Elektrofachkraft, einschlägige Berufserfahrung und regelmäßige Fortbildung, vgl. TRBS 1203), können mit einem solchen Dokument offiziell beauftragt werden. In der Bestellung werden ihre konkreten Prüfbereiche und -aufgaben umrissen, um Überschneidungen oder Lücken im Prüfwesen zu vermeiden.

Im Facility Management ist diese transparente Zuweisung von Prüfzuständigkeiten entscheidend, um alle gesetzlich vorgeschriebenen Prüffristen zuverlässig einzuhalten und die Arbeitssicherheitsvorgaben zu erfüllen. Die Daten der befähigten Personen und ihrer Prüftermine werden oft im CAFM-System hinterlegt, sodass automatisch überwacht wird, wann welche Prüfung fällig ist. Sollte es zu einer Kontrolle durch Behörden oder Unfallversicherungsträger kommen, kann der Betreiber anhand dieses Dokuments nachweisen, dass für die sicherheitstechnische Überprüfung der Notstromanlage kompetente Prüfer bestellt und die Prüfnachweise ordnungsgemäß dokumentiert sind.

Bestellung von Koordinatoren für Gefahrstoffe und Arbeitsschutz

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Bestellung eines Koordinators für Arbeitsschutz und Gefahrstoffe

Zweck & Geltungsbereich

Regelt die Verantwortung für Arbeitssicherheit bei Arbeiten mit Gefahrstoffen (z. B. Diesel, Öle).

Relevante Regelwerke/Normen

Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), BetrSichV, DGUV Information 215-830

Schlüsselelemente

Aufgabenbeschreibung (Überwachung, Unterweisung, Kontrolle)
Nachweis der Fachkunde
Verantwortlichkeiten gegenüber Fremdfirmen und Dienstleistern

Verantwortlich

Arbeitgeber / Unternehmer

Praxis-Hinweise

Pflichtdokument bei Betrieb von Diesel-NEA. Im FM Bestandteil der HSE-Managementdokumentation und Fremdfirmenkoordination.

Erläuterung

Bei Betrieb und Wartung von Diesel-Notstromaggregaten treten Arbeitsbereiche auf, die besondere Gefährdungen und den Umgang mit Gefahrstoffen beinhalten – beispielsweise Arbeiten am Kraftstoffsystem (Diesel), an Schmier- und Kühlmitteln oder Tätigkeiten im Abgasbereich. Eine Bestellung zum Arbeitsschutz- und Gefahrstoffkoordinator stellt sicher, dass eine fachkundige Person diese spezifischen Risiken koordiniert. Eine solche Bestellung nach DGUV Information 215-830 ist insbesondere relevant, wenn Gefahrstoffe wie Dieselkraftstoff, Schmierstoffe und Abgase im Spiel sind, was bei einer NEA-Betriebsstätte typischerweise der Fall ist. Der bestellte Koordinator übernimmt die Verantwortung, alle Schutzmaßnahmen gemäß ArbSchG, BetrSichV und GefStoffV umzusetzen und die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften zu überwachen. Dazu gehört unter anderem, für sachgerechte Lagerung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen zu sorgen, Arbeitsanweisungen und Unterweisungen für den Umgang damit zu erstellen und die Verwendung geeigneter Schutzausrüstung sicherzustellen.

Besonders im Mehrunternehmerbetrieb – wenn also externe Firmen oder Dienstleister (z.B. Wartungsunternehmen oder Betankungsfirmen) auf dem Gelände arbeiten – übernimmt der Koordinator die zentrale Abstimmung. Er stellt nach den Grundsätzen der DGUV Information 215-830 sicher, dass Fremdfirmen in die Gefahren und Verhaltensregeln eingewiesen werden, Arbeitsabläufe zwischen eigenem Personal und Fremdpersonal abgestimmt sind und keine gegenseitigen Gefährdungen entstehen. Durch die schriftliche Bestellung sind Zuständigkeiten klar zugewiesen, und es ist dokumentiert, dass das Unternehmen seine Organisationspflicht im Arbeitsschutz ernst nimmt. Im Facility Management wird dieses Dokument typischerweise in der HSE-Managementdokumentation geführt und spielt eine wichtige Rolle bei der Fremdfirmenkoordination. Es trägt unmittelbar zur Rechts- und Betriebssicherheit bei Arbeiten rund um die Notstromanlage bei und dient als Nachweis gegenüber Aufsichtsbehörden oder Unfallversicherern, dass die komplexen Sicherheitsanforderungen beim Betrieb der NEA proaktiv gemanagt werden.

Benutzerinformationen und Sicherheitsunterlagen

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Benutzerinformationen

Zweck & Geltungsbereich

Anleitung für sicheren Betrieb, Bedienung und Wartung der Maschine.

Relevante Regelwerke/Normen

DIN EN ISO 12100

Schlüsselelemente

Betriebsanweisungen und Sicherheitshinweise
Notabschaltung und Fehlerbehebung
Wartungsschritte und Intervalle
Sicherheits- und Warnsymbole

Verantwortlich

Hersteller / Inverkehrbringer

Praxis-Hinweise

Bestandteil der Maschinenakte. Im FM zur Schulung und Unterweisung des Bedienpersonals genutzt.

Erläuterung

Nach DIN EN ISO 12100 und der Maschinenrichtlinie muss der Hersteller eine vollständige Sicherheits- und Betriebsanleitung bereitstellen. Darin sind alle relevanten Hinweise für einen sicheren Betrieb, die sachgerechte Bedienung und die regelmäßige Wartung der Maschine enthalten. Insbesondere werden Bedienpersonal darin auf potenzielle Gefahren hingewiesen (durch Sicherheits- und Warnsymbole sowie eindeutige Warnhinweise) und über Notfallmaßnahmen informiert, z.B. die Vorgehensweise bei einer Notabschaltung oder bei Fehlermeldungen. Ebenso sind die notwendigen Wartungsschritte mit den vorgesehenen Intervallen beschrieben, damit der Betreiber die Funktionsfähigkeit der Anlage langfristig sichern kann.

Im Facility Management dient diese Dokumentation als zentrales Nachschlagewerk und Schulungsgrundlage. Sie wird genutzt, um innerbetriebliche Betriebsanweisungen zu erstellen und das Bedienpersonal zu unterweisen, wie es §12 BetrSichV fordert. Gleichzeitig bildet sie eine unverzichtbare Hilfe bei der Fehlersuche, wenn Störungen auftreten, da in ihr typische Fehlerbilder und deren Behebung beschrieben sind. Auch für die Instandhaltungsplanung ist die Anleitung wichtig, weil sie detaillierte Vorgaben des Herstellers enthält (z.B. welche Bauteile wann zu prüfen oder zu tauschen sind). Die Benutzerinformationen sind Teil der Maschinenakte der NEA und sollten jederzeit verfügbar sein. Aktualisierungen oder Ergänzungen – etwa nach Nachrüstungen oder technischen Änderungen – müssen in die Unterlagen übernommen werden, damit die Sicherheitshinweise und Betriebsanweisungen stets dem aktuellen Anlagenzustand entsprechen.

Berechtigungsschein für Arbeiten unter Spannung

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Berechtigungsschein für Arbeiten unter Spannung

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis der Schulung und Erlaubnis für Elektroarbeiten an unter Spannung stehenden Teilen.

Relevante Regelwerke/Normen

DGUV Regel 103-011

Schlüsselelemente

Name, Qualifikation und Gültigkeitsdauer
Schulungsnachweis (Arbeiten unter Spannung)
Sicherheitsfreigabe und Verantwortlicher

Verantwortlich

Arbeitgeber / Elektrofachkraft

Praxis-Hinweise

Wird jährlich überprüft. Im FM notwendig bei Wartung und Prüfung elektrischer Anlagen unter Spannung.

Erläuterung

Gemäß DGUV Regel 103-011 dürfen Arbeiten an unter Spannung stehenden Teilen elektrischer Anlagen nur mit schriftlicher Erlaubnis durchgeführt werden. Diese wird in der Praxis durch einen Berechtigungsschein für Arbeiten unter Spannung (AuS) erteilt. Der Berechtigungsschein hält fest, welche Elektrofachkraft berechtigt ist, unter Spannung zu arbeiten, und bestätigt, dass diese Person eine spezielle Schulung für Arbeiten im spannungsführenden Zustand absolviert hat. Wichtige Inhalte sind der Name und die Qualifikation der befähigten Elektrofachkraft, die Art der zugelassenen Tätigkeiten, die gültige Dauer der Erlaubnis sowie die Unterschrift des verantwortlichen Vorgesetzten (z.B. der vEFK), der die Erlaubnis erteilt. Im Facility Management wird strikt darauf geachtet, dass nur Personen mit einem gültigen Berechtigungsschein Wartungs- oder Prüfarbeiten am Notstromaggregat durchführen, wenn dabei Anlagenteile unter Spannung stehen müssen. Der Berechtigungsschein wird in der Regel jährlich überprüft und erneuert, um sicherzustellen, dass die betreffende Fachkraft weiterhin alle aktuellen Sicherheitsvorschriften kennt und körperlich sowie fachlich in der Lage ist, solche Arbeiten sicher durchzuführen. Durch dieses formalisierte Vorgehen werden die erheblichen elektrischen Risiken beim Betrieb der NEA auf ein Minimum reduziert. Gleichzeitig wird gegenüber Aufsichtsbehörden und Unfallversicherern nachweislich erfüllt, dass die besonderen Schutzmaßnahmen für Arbeiten unter Spannung umgesetzt sind und ausschließlich qualifiziertes Personal eingesetzt wird.

Bestandsunterlagen und Schaltpläne

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Bestands- und Inventarpläne elektrischer Anlagen

Zweck & Geltungsbereich

Übersicht über die elektrische Infrastruktur, Netzverläufe und Notstromanbindung.

Relevante Regelwerke/Normen

VDI 6026-1, DIN 18382

Schlüsselelemente

Stromlauf- und Verbindungspläne
Kennzeichnung der Notstromkreise
Netzumschaltung und Steuerungsschemata
Dokumentationsstand (LPH 8)

Verantwortlich

Errichter / Betreiber

Praxis-Hinweise

Bestandteil der Anlagendokumentation. Im FM in CAFM-System integriert zur Instandhaltungssteuerung und Revision.

Erläuterung

Vollständige und aktuelle Bestandsunterlagen sind für den Betrieb und die Instandhaltung von NEA unverzichtbar. Zu diesen Unterlagen zählen insbesondere Schaltpläne, einpolige Stromlaufpläne, Verkabelungsübersichten und Dokumente zur Netzumschaltung, welche aufzeigen, wie das Notstromaggregat in die Gebäudeinfrastruktur eingebunden ist. Sie geben detailliert Auskunft darüber, welche Anlagenteile im Notstromfall versorgt werden, wo Schnittstellen zum normalen Versorgungsnetz bestehen und wie die Steuerung im Umschaltfall funktioniert. Bereits bei der Errichtung der Anlage (z.B. im Rahmen der Werkpläne nach DIN 18382) werden solche Unterlagen vom Errichter erstellt und dem Betreiber übergeben. VDI 6026-1 empfiehlt eine strukturierte Ablage und fortlaufende Aktualisierung dieser technischen Dokumente. Das bedeutet, dass Änderungen, Erweiterungen oder Modernisierungen an der Notstromanlage jederzeit in den Plänen nachgetragen werden müssen, damit der Dokumentationsstand (z.B. entsprechend HOAI Leistungsphase 8 für Bestandsdokumentation) stets aktuell bleibt.

Im Facility Management bilden Bestandsunterlagen und Schaltpläne die Grundlage, um Wartungen, Prüfungen und Störungsbehebungen effizient und sicher durchzuführen. Das Betriebspersonal und externe Servicetechniker können anhand der Pläne zügig erkennen, welche Komponenten betroffen sind, wie sie freigeschaltet werden und wo potenzielle Gefahrenstellen liegen (z.B. Einspeisepunkte oder Notabschalter). Bei Prüfungen durch Sachverständige oder im Rahmen von technischen Audits werden diese Dokumente oftmals angefordert, da sie eine nachvollziehbare Historie der Anlage und ihrer Veränderungen belegen. Durch die Integration der Pläne in ein CAFM-System ist zudem gewährleistet, dass bei jeder Instandhaltungsmaßnahme die richtigen und aktuellen Unterlagen verfügbar sind und sämtliche Änderungen im Lebenszyklus der Anlage lückenlos dokumentiert werden. Damit leisten die Bestandsunterlagen einen wesentlichen Beitrag zu einer transparenten, sicheren und effizienten Betriebsführung der Notstromanlage, sei es bei Erweiterungen des Systems, bei regelmäßigen Sicherheitsprüfungen oder im Störfall.

Betriebs- und Wartungsanleitung – Stromerzeugungsaggregate

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Betriebs- und Wartungsanleitung

Zweck & Geltungsbereich

Beschreibung des bestimmungsgemäßen Betriebs, der Wartung und der Sicherheitsanforderungen des Dieselgenerators.

Relevante Regelwerke/Normen

DIN EN ISO 8528-13

Schlüsselelemente

Beschreibung der Anlage (Motor, Generator, Steuerung)
Betriebshinweise und Anlauf-/Abschaltverfahren
Inspektions- und Wartungsintervalle
Sicherheitsmaßnahmen (Kraftstoff, Abgas, Schall, Brand)
Störungsbeseitigung und Ersatzteilverzeichnis

Verantwortlich

Hersteller / Lieferant

Praxis-Hinweise

Pflichtdokument für Inbetriebnahme und laufenden Betrieb. Bestandteil der technischen Anlagenakte.

Erläuterung

Die vom Hersteller bereitgestellte Betriebs- und Wartungsanleitung ist für die Inbetriebnahme und den laufenden Betrieb unerlässlich. Sie bildet die Grundlage für den sicheren und normgerechten Betrieb der NEA-Anlage, indem sie alle erforderlichen Schritte, Hinweise und Sicherheitsvorgaben für Bedienung und Pflege vorgibt. Eine solche Anleitung wird vom Hersteller entsprechend gesetzlicher Vorgaben (Maschinenverordnung/Produktsicherheitsgesetz) geliefert und muss beim Betreiber verfügbar sein. Im Facility Management wird das Handbuch regelmäßig in Wartungs- und Schulungsprozesse integriert – beispielsweise dienen die vorgegebenen Wartungsintervalle der Planung von Serviceeinsätzen und die Betriebsanweisungen der Unterweisung des Personals. Bei Betriebs- und Störungsanalysen dient die Anleitung als Referenz, um Ursachen einzugrenzen und gemäß den Herstellervorgaben Abhilfe zu schaffen. So wird sichergestellt, dass alle Handlungen am Aggregat dokumentiert und mit geltenden Normen (z.B. DIN EN ISO 8528-13) im Einklang sind.

Betriebsanweisung – Arbeitsmittel

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Betriebsanweisung für Arbeitsmittel

Zweck & Geltungsbereich

Definition sicherer Arbeitsabläufe, Zuständigkeiten und Schutzmaßnahmen beim Betrieb der NEA.

Relevante Regelwerke/Normen

BetrSichV (§12, §14)

Schlüsselelemente

Bedienung und Instandhaltung
Gefährdungen (Abgas, Brand, Lärm, elektrische Gefahren)
Schutzmaßnahmen und PSA
Verhalten bei Störungen und Notfällen

Verantwortlich

Arbeitgeber / Fachkraft für Arbeitssicherheit

Praxis-Hinweise

Muss an der Anlage ausgehängt sein und jährlich überprüft werden. Grundlage für Sicherheitsunterweisungen.

Erläuterung

Betriebsanweisungen für Arbeitsmittel sind gemäß §12 BetrSichV verbindlich vorgeschrieben. Diese schriftliche Anweisung stellt sicher, dass alle Beschäftigten den sicheren Umgang mit der NEA kennen und einhalten. Sie muss in der Nähe der Anlage ausgehängt und allen relevanten Mitarbeitern bekannt gemacht werden. Als Pflichtdokument gemäß BetrSichV wird die Betriebsanweisung oft durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit erstellt und vom Arbeitgeber genehmigt. Im Facility Management ist sie ein zentrales Element der Arbeitsschutzorganisation: Sie bildet die Grundlage für Unterweisungen (mindestens jährlich) und leitet aus der Gefährdungsbeurteilung ab, welche Schutzmaßnahmen anzuwenden sind. Die Betriebsanweisung wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf (z.B. bei Änderungen am Aggregat oder neuen Erkenntnissen) aktualisiert, um stets den aktuellen Sicherheitsanforderungen zu entsprechen.

Betriebsanweisung – Maschinen

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Maschinenbezogene Betriebsanweisung

Zweck & Geltungsbereich

Bereitstellung spezifischer Betriebs- und Sicherheitsanweisungen des Herstellers für die Maschine (Dieselgenerator).

Relevante Regelwerke/Normen

9. ProdSV, DIN EN 12693, DIN EN ISO 12100, Regulation (EU) 2023/1230

Schlüsselelemente

Sicherheitsfunktionen der Maschine
Gefährdungsanalyse und Restrisiken
Wartung und Prüfpflichten
Integration in übergeordnete Steuerungen

Verantwortlich

Hersteller / Betreiber

Praxis-Hinweise

Bestandteil der CE-Konformität und Maschinenakte. Wird bei Inspektionen und Audits geprüft.

Erläuterung

Die maschinenbezogene Betriebsanweisung (Teil der CE-Dokumentation) stellt sicher, dass die NEA alle Sicherheits- und Umweltanforderungen gemäß Maschinenverordnung einhält. In diesem Dokument sind die vom Hersteller durchgeführte Gefährdungsanalyse (nach DIN EN ISO 12100) und die umgesetzten Sicherheitsfunktionen festgehalten. Es zeigt unter anderem, welche Schutzeinrichtungen und Sicherheitsfunktionen die Maschine besitzt (z.B. Not-Aus, Brand- und Explosionsschutz, Emissionskontrollsysteme) und welche Restrisiken bestehen. Dieses Dokument ist Bestandteil der CE-Konformitätsunterlagen und der Maschinenakte der Anlage. Im Facility Management dient es als Nachweis gegenüber Aufsichtsbehörden und Auditoren, dass die Anlage in allen Aspekten den Maschinenrichtlinien entspricht. Es ist zentral für Betriebssicherheitsnachweise, insbesondere bei technischen Freigaben (z.B. Abnahmen, Wiederinbetriebnahmen nach Änderungen), da es die konstruktive Sicherheit der Notstromanlage belegt.

Betriebsanweisung – Elektrische Ausrüstung

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Betriebsanweisung und Sicherheitsinformation für elektrische Anlagen

Zweck & Geltungsbereich

Dokumentation der sicherheitsrelevanten Anforderungen an die elektrische Ausrüstung des Dieselaggregats.

Relevante Regelwerke/Normen

1. ProdSV, Directive 2014/35/EU

Schlüsselelemente

Elektrische Anschlussdaten (Spannung, Frequenz)
Schutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag
Prüfzyklen nach DGUV-V3
Instandhaltungs- und Sicherheitsvorgaben

Verantwortlich

Hersteller / Betreiber

Praxis-Hinweise

Bestandteil der Anlagenakte. Grundlage für DGUV-Prüfungen und interne Audits.

Erläuterung

Die Dokumentation der elektrischen Ausrüstung der NEA-Anlage gewährleistet die elektrische Betriebssicherheit. Darin sind alle relevanten Informationen zur elektrotechnischen Einrichtung enthalten: z.B. Schaltpläne, Anschlussdaten (Spannung, Frequenz, Leistung) und die implementierten Schutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag (Schutzerdung, Isolationsüberwachung, Fehlerstromschutzschalter). Außerdem definiert sie den Wartungsrahmen für die elektrische Anlage, einschließlich Prüfvorgaben und Intervalle gemäß DGUV Vorschrift 3 (regelmäßige elektrotechnische Sicherheitsprüfungen). Diese Unterlagen sind Teil der Anlagenakte und bilden die Grundlage für die elektrische Gefährdungsbeurteilung der Notstromversorgung im Betrieb. Im Facility Management dienen sie der vorausschauenden Prüfplanung und stellen sicher, dass alle gesetzlichen Prüffristen und Sicherheitsstandards (z.B. nach der Niederspannungsrichtlinie und VDE-Bestimmungen) eingehalten werden.

Gefährdungsbeurteilung – Arbeitsmittel

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung

Zweck & Geltungsbereich

Analyse aller Risiken im Zusammenhang mit dem Betrieb, der Wartung und der Prüfung der NEA.

Relevante Regelwerke/Normen

BetrSichV (§3), DGUV-I 205-001

Schlüsselelemente

Identifizierte Gefährdungen (mechanisch, elektrisch, thermisch)
Schutzmaßnahmen (technisch, organisatorisch, persönlich)
Verantwortlichkeiten und Prüffristen
Dokumentation der Prüfintervalle

Verantwortlich

Arbeitgeber / Sicherheitsbeauftragter

Praxis-Hinweise

Pflichtdokument vor Inbetriebnahme. Muss bei Änderungen (Umbauten, Standortwechsel) angepasst werden.

Erläuterung

Die Gefährdungsbeurteilung für das Arbeitsmittel NEA ist ein zentrales Instrument im Arbeitsschutz- und Instandhaltungsmanagement. Bereits vor der ersten Inbetriebnahme muss der Arbeitgeber alle potenziellen Gefährdungen (mechanisch, elektrisch, thermisch, etc.) ermitteln und bewerten. Darauf basierend werden Schutzmaßnahmen festgelegt – technische (z.B. Abdeckungen, automatische Abschaltungen), organisatorische (z.B. Wartungspläne, Unterweisungen) und persönliche (PSA) – sowie Verantwortlichkeiten und Prüffristen definiert. Dieses Dokument dient als Fahrplan für den sicheren Betrieb und beeinflusst direkt die Wartungs- und Prüfplanung (gemäß BetrSichV §3 und DGUV-I 205-001). Im FM wird die Gefährdungsbeurteilung kontinuierlich zur Risikobewertung herangezogen und regelmäßig überprüft, um Compliance mit den gesetzlichen Vorgaben zu sichern. Sie muss dokumentiert und bei Betriebsänderungen (Umbau, Standortwechsel, neue Betriebsweisen) angepasst werden, sodass stets ein aktuelles Sicherheitskonzept für die Notstromanlage vorliegt.

Dokumentation der Anforderungen im vereinfachten Verfahren

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Nachweis der Anforderungen für das vereinfachte Verfahren

Zweck & Geltungsbereich

Beschreibung und Nachweis der vereinfachten Prüf- und Wartungsverfahren bei Standard-NEA-Systemen.

Relevante Regelwerke/Normen

BetrSichV (§7 Abs. 3)

Schlüsselelemente

Anwendungsbereich und Systemgrenzen
Prüf- und Kontrollzyklen
Verantwortlichkeiten
Dokumentationsformate

Verantwortlich

Betreiber / Facility Manager

Praxis-Hinweise

Wird angewendet, wenn standardisierte Prüfprozesse nach Herstellerangabe vorliegen. Bestandteil der Betriebsakte.

Erläuterung

Wenn eine Anlage den aktuellen Sicherheitsstandards entspricht und bestimmungsgemäß betrieben wird, erlaubt §7 BetrSichV ein vereinfachtes Verfahren für die Gefährdungsbeurteilung und Prüfung. Die Dokumentation der Anforderungen im vereinfachten Verfahren hält fest, dass die NEA ein standardisiertes System mit Herstellervorgaben ist und alle Voraussetzungen für diese Vereinfachung erfüllt sind (z.B. aktuelle CE-Kennzeichnung, Einhaltung aller vorgeschriebenen Wartungen und Prüfungen). Dadurch können Prüf- und Wartungsprozesse vereinfacht gestaltet werden, ohne Abstriche bei der Sicherheit zu machen. In diesem Dokument werden der Anwendungsbereich, die eingesetzten Kontrollmechanismen und die Verantwortlichkeiten beim Betreiber klar beschrieben, um Transparenz zu schaffen. Im Facility Management reduziert diese Vorgehensweise den Wartungsaufwand und die Auditkomplexität, da bei Inspektionen nachgewiesen werden kann, dass die Anlage nach einem genehmigten Standardverfahren betreut wird. Die Betriebssicherheit bleibt dabei vollständig gewährleistet, da weiterhin alle erforderlichen Prüfungen im vorgesehenen Rhythmus erfolgen – jedoch mit erleichterter Dokumentation.

Nachweis der Maschinenkonformität

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

EU-Konformitätserklärung für Maschinen

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis, dass die Maschine den Sicherheitsanforderungen der Maschinenverordnung entspricht.

Relevante Regelwerke/Normen

Regulation (EU) 2023/1230, Directive 2006/42/EC

Schlüsselelemente

Produktidentifikation und Seriennummer
Angewandte Normen (DIN EN 12693, ISO 12100)
CE-Kennzeichnung
Unterschrift des Herstellers / Bevollmächtigte

Verantwortlich

Hersteller / Inverkehrbringer

Praxis-Hinweise

Muss in der Anlagenakte verfügbar sein. Bestandteil jeder sicherheitstechnischen Prüfung.

Erläuterung

Die CE-/EU-Konformitätserklärung ist das offizielle Dokument, mit dem der Hersteller bestätigt, dass die Maschine den geltenden EU-Richtlinien bzw. Verordnungen entspricht (z.B. Maschinenrichtlinie bzw. Maschinenverordnung 2023/1230, Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU, EMV-Richtlinie). Diese Erklärung bescheinigt die rechtskonforme Herstellung und Inbetriebnahme der NEA und listet die angewendeten Normen (wie DIN EN 12693 oder DIN EN ISO 12100) sowie die CE-Kennzeichnung. Sie ist vom Hersteller oder dessen Bevollmächtigten unterschrieben und muss in der Anlagenakte vorliegen. Im Facility Management gehört die Konformitätserklärung zu den unverzichtbaren Unterlagen der Anlage. Sie wird bei Sicherheitsinspektionen (etwa durch Behörden oder Berufsgenossenschaften) und TÜV-Abnahmen als Pflichtnachweis angefordert, um die Erfüllung aller grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen belegen zu können. Das Vorhandensein dieser Erklärung ist Voraussetzung dafür, die Maschine legal betreiben zu dürfen.

Nachweis der regelmäßigen Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Prüfvermerk zur Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis, dass die Gefährdungsbeurteilung regelmäßig aktualisiert wurde.

Relevante Regelwerke/Normen

BetrSichV (§3 Abs. 3)

Schlüsselelemente

Datum, Prüfer und Anlass
Anpassungen aufgrund technischer Änderungen
Bestätigung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen

Verantwortlich

Arbeitgeber / Facility Manager

Praxis-Hinweise

Bestandteil der Arbeitsschutzakte. Wird bei BG- und TÜV-Prüfungen kontrolliert.

Erläuterung

Mit diesem Nachweis wird belegt, dass die Gefährdungsbeurteilung der NEA regelmäßig überprüft und auf dem neuesten Stand gehalten wird. Gemäß BetrSichV (§3 Abs.3) muss der Arbeitgeber die Risikobewertung bei relevanten Änderungen oder in regelmäßigen Abständen aktualisieren. Der Prüfvermerk zur Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung hält fest, wann (Datum) und durch wen die Überprüfung erfolgte, was der Anlass war (z.B. Routinecheck oder technische Änderung) und ob Anpassungen vorgenommen wurden. Dabei wird auch dokumentiert, dass die vorhandenen Schutzmaßnahmen weiterhin wirksam sind oder ggf. optimiert wurden. Im Facility Management dient dieser Nachweis der Auditfähigkeit, da er gegenüber Prüfenden (z.B. Behörden, TÜV, Berufsgenossenschaft) die rechtliche Nachvollziehbarkeit der Arbeitsschutzmaßnahmen belegt. Er zeigt, dass der Betreiber seine Pflichten zur fortlaufenden Gefährdungsbeurteilung ernst nimmt und proaktiv für die Sicherheit der Notstromanlage sorgt.

Hersteller- und Konstruktionsunterlagen

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Einbauerklärung nach Richtlinie 2006/42/EG

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis, dass eine teilweise fertiggestellte Maschine (z. B. Dieselaggregat ohne Schaltschrank oder Abgassystem) den grundlegenden Sicherheitsanforderungen entspricht.

Relevante Regelwerke/Normen

EU-Richtlinie 2006/42/EG, Anhang II Teil 1 B

Schlüsselelemente

Herstellerangaben und Produktidentifikation
Beschreibung der unvollständigen Maschine
Erklärung der Übereinstimmung mit relevanten Sicherheitsanforderungen
Verpflichtung zur CE-Konformität durch Endmontagehersteller
Datum und Unterschrift des Herstellers

Verantwortlich

Hersteller / Lieferant der Maschine

Praxis-Hinweise

Bestandteil der technischen Dokumentation. Wird bei der Endmontage durch die Gesamt-CE-Konformitätserklärung ersetzt.

Erläuterung

Die Einbauerklärung gemäß EU-Richtlinie 2006/42/EG dient als Sicherheitsnachweis für unvollständige Maschinen. Im Facility Management ist sie essenziell zur Nachvollziehbarkeit der Herstellerverantwortung und gehört als Bestandteil zur Anlagendokumentation von NEA-Systemen. Der Hersteller des unvollständigen Dieselaggregats stellt diese Erklärung aus und bestätigt darin, dass seine Baugruppe bereits alle einschlägigen grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen der Maschinenrichtlinie erfüllt. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass das Gerät erst in Betrieb genommen werden darf, wenn die vollständige Maschine fertig montiert ist und eine Gesamtkonformitätserklärung (CE) durch den Endhersteller vorliegt. Dadurch wird sichergestellt, dass jede Teillieferung im NEA-System den Anforderungen genügt und die Verantwortung für die abschließende Sicherheit bei der Endmontage klar geregelt ist. Für den Betreiber bietet die Einbauerklärung den Vorteil, dass bei späteren Prüfungen oder Vorfällen nachvollzogen werden kann, welcher Lieferant welche Sicherheitsverantwortung übernommen hat. Sie bildet damit die Basis für die abschließende CE-Konformitätserklärung des gesamten Notstromaggregats.

Einsatz- und Betriebskonzept – Notstromanlagen

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Einsatz- und Betriebskonzept für Notstromanlagen

Zweck & Geltungsbereich

Beschreibung der Betriebsstrategie, Einsatzbedingungen und technischen Abläufe zur Sicherstellung der Stromversorgung bei Netzausfall.

Relevante Regelwerke/Normen

AMEV Replacement Power 2024

Schlüsselelemente

Aufgaben und Einsatzzweck (Voll- oder Teilnetzversorgung)
Betriebsarten (automatisch/manuell, Inselbetrieb)
Redundanz- und Umschaltkonzepte
Notfallmaßnahmen und Testbetrieb
Schnittstellen zu sicherheitsrelevanten Anlagen

Verantwortlich

Betreiber / Anlagenplaner / Fachingenieur TGA

Praxis-Hinweise

Bestandteil des Betriebshandbuchs. Dient der Behörden- und Versicherungsprüfung sowie der internen Sicherheitsorganisation.

Erläuterung

Das Einsatz- und Betriebskonzept nach AMEV Replacement Power 2024 ist eine Pflichtunterlage zur Beschreibung der Versorgungssicherheit der Notstromanlage. Es wird detailliert dargelegt, wie die NEA im Notfall eingesetzt wird und wie ihr Betrieb im Alltag organisiert ist. Darin wird zum Beispiel festgehalten, welche Gebäudebereiche und Verbraucher im Falle eines Netzausfalls versorgt werden (Vollversorgung des gesamten Gebäudes oder nur Teilnetzversorgung für kritische Verbraucher). Ebenso legt das Konzept die Betriebsarten fest, etwa ob die Anlage bei Stromausfall automatisch startet und inselbetriebfähig arbeitet oder ob auch ein manueller Betrieb bzw. Testläufe vorgesehen sind.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist das Redundanz- und Umschaltkonzept: Hier wird beschrieben, ob mehrere Netzersatzaggregate vorhanden sind, die sich gegenseitig absichern, und wie die Umschaltung zwischen Netz und Notstrom sowie gegebenenfalls zwischen mehreren Aggregaten erfolgt. Auch Notfallmaßnahmen werden definiert – etwa welche Schritte zu unternehmen sind, falls das Aggregat selbst ausfällt oder der Netzausfall länger andauert als die Treibstoffautonomie. Das Konzept beinhaltet zudem Vorgaben für regelmäßige Testbetriebe (z. B. monatliche Probeläufe, jährliche Lasttests) und erläutert, wie die Schnittstellen zu sicherheitsrelevanten Anlagen gestaltet sind. So wird sichergestellt, dass z. B. Brandmelde- oder Sprinkleranlagen im Notstromfall zuverlässig weiterbetrieben werden oder bei einem NEA-Start nicht beeinträchtigt werden.

Im FM-Betrieb dient das Einsatz- und Betriebskonzept als zentrale Richtlinie für Betreiber und Wartungspersonal. Es unterstützt die interne Notfallorganisation, da alle Beteiligten – vom Facility Manager über die Haustechnik bis zum Sicherheitsbeauftragten – ein gemeinsames Verständnis der Anlagenbetriebsweise haben. Das Konzept ist üblicherweise Bestandteil des Betriebshandbuchs und wird bei Behördenabnahmen oder durch Versicherungen angefordert, um die vorausschauende Planung der Notstromversorgung und die organisatorischen Vorkehrungen im Notfall nachvollziehen zu können.

Bestimmung der Anforderungen an befähigte Personen (Prüfpersonal)

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Bestimmung der Anforderungen an befähigte Personen für Prüfungen

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis über die Qualifikation der Prüfpersonen, die Prüfungen an Notstromanlagen durchführen.

Relevante Regelwerke/Normen

BetrSichV (02.2_830), TRBS 1203

Schlüsselelemente

Qualifikationsanforderungen (Ausbildung, Erfahrung)
Nachweise (Zertifikate, Schulungen)
Prüfumfang und Zuständigkeit
Benennung durch Arbeitgeber

Verantwortlich

Arbeitgeber / Betreiber

Praxis-Hinweise

Bestandteil der Arbeitsschutzorganisation. Wird regelmäßig bei internen Audits und Behördenkontrollen geprüft.

Erläuterung

Gemäß § 2 BetrSichV dürfen sicherheitstechnische Prüfungen an Arbeitsmitteln – wozu auch Notstromaggregate zählen – nur von befähigten Personen durchgeführt werden. Eine „zur Prüfung befähigte Person“ ist laut Gesetz eine Fachkraft, die durch ihre Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit über die notwendigen Kenntnisse verfügt, um den ordnungsgemäßen Zustand der Anlage beurteilen zu können. Die Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS) 1203 konkretisiert diese Anforderungen. Sie fordert unter anderem eine einschlägige technische Ausbildung (z. B. als Elektrofachkraft), praktische Erfahrung mit dem Aufbau, der Instandhaltung oder dem Betrieb vergleichbarer Anlagen und regelmäßige Fortbildungen, um auf dem aktuellen Stand der Technik zu bleiben. Zudem muss der Arbeitgeber die Person ausdrücklich und schriftlich zur befähigten Person bestellen (d. h. benennen und beauftragen).

In der vorliegenden Dokumentation werden die Anforderungen an diese befähigten Personen festgelegt und die entsprechenden Nachweise geführt. Das bedeutet, es wird detailliert dokumentiert, welche Qualifikationen das Prüfpersonal mitbringen muss – etwa abgeschlossene Berufsausbildung im relevanten Fachgebiet, Zusatzqualifikationen oder zertifizierte Schulungen – und dass diese Qualifikationen tatsächlich vorhanden sind. Ebenso wird der Prüfumfang und die Zuständigkeit definiert, also für welche Prüfaufgaben die Person befähigt ist. Dieses Dokument ist fester Bestandteil der Arbeitsschutzorganisation des Betreibers.

Im Facility Management schafft die Bestimmung befähigter Personen eine hohe Rechtssicherheit, da so gewährleistet ist, dass alle Prüfungen und Freigaben an der Notstromanlage nur durch kompetentes Fachpersonal erfolgen. Bei internen Audits oder behördlichen Kontrollen (z. B. durch Gewerbeaufsicht oder Unfallversicherungsträger) kann damit jederzeit nachgewiesen werden, dass die Prüfer den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Gleichzeitig schützt es den Betreiber vor Haftungsrisiken, denn die Verantwortung für Prüfentscheidungen liegt nachweislich bei entsprechend qualifizierten Mitarbeitern.

Festlegung von Art, Umfang und Fristen der erforderlichen Prüfungen

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Prüfplan / Festlegung der Prüfintervalle

Zweck & Geltungsbereich

Dokumentation der gesetzlich und betrieblich vorgeschriebenen Prüfintervalle von Notstromanlagen und deren Komponenten.

Relevante Regelwerke/Normen

BetrSichV (02.2_830), DGUV-V 3

Schlüsselelemente

Prüflisten und Prüfintervalle
Prüfarten (visuell, messtechnisch, funktional)
Verantwortlichkeiten
Nachweisführung (Protokollierung, Dokumentation)

Verantwortlich

Arbeitgeber / Betreiber / Elektrofachkraft

Praxis-Hinweise

Grundlage für das CAFM-gestützte Prüfmanagement und Betreiberpflichten nach BetrSichV §14.

Erläuterung

Der Prüfplan legt Art und Häufigkeit der Prüfungen für die NEA systematisch fest. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ist der Betreiber nach BetrSichV verpflichtet, zu bestimmen, welche Kontrollen in welchen Intervallen erforderlich sind, damit die Anlage sicher betrieben werden kann. Dieses Dokument enthält daher alle gesetzlich vorgeschriebenen sowie interne Prüfungen mit ihren Fristen. So schreibt beispielsweise § 14 BetrSichV regelmäßige Prüfungen von Arbeitsmitteln vor, um deren sicheren Zustand aufrechtzuerhalten. Ergänzend dazu macht die DGUV Vorschrift 3 (Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“) konkrete Vorgaben für Prüfintervalle elektrischer Anlagen und Geräte.

Im Prüfplan für eine Notstromanlage werden typischerweise verschiedene Prüfarten und Intervalle festgehalten: Zum Beispiel tägliche oder wöchentliche Sichtkontrollen (z. B. Füllstände, Leckagen, Anzeigeinstrumente), messtechnische Prüfungen in festgelegten Abständen (etwa alle 6 oder 12 Monate Isolationsmessungen, Erdungswiderstandsmessungen, Überprüfung der Schutzorgane nach DIN VDE) und funktionale Tests (z. B. monatliche oder vierteljährliche Probeläufe des Dieselaggregats, jährliche Leistungsproben unter Last, Prüfung der automatischen Umschalteinrichtung). Zu jeder Prüftätigkeit wird die Frequenz (Intervall), der Umfang (was genau geprüft wird) und die Verantwortlichkeit festgelegt – also ob sie von einer internen Elektrofachkraft, einer befähigten Person oder einem externen Sachverständigen durchzuführen ist. Ebenso sind Verfahren der Nachweisführung beschrieben, etwa dass jede Prüfung in einem Prüfbuch oder digitalen Wartungssystem zu protokollieren ist und Prüfergebnisse unterschrieben oder elektronisch bestätigt werden.

Im Facility Management bildet dieser Prüfplan die Grundlage für das organisierte Prüf- und Wartungsmanagement. Häufig werden die festgelegten Intervalle in ein CAFM-System (Computer Aided Facility Management) eingespeist, welches automatische Erinnerung an fällige Prüfungen gibt und die Dokumentation der Durchführung erleichtert. Durch die strikte Einhaltung des Prüfplans wird gewährleistet, dass die Anlagenverfügbarkeit hoch bleibt und potenzielle Mängel oder Ausfälle frühzeitig erkannt werden. Zudem kann der Betreiber im Rahmen seiner Betreiberpflichten nachweisen, dass er alle vorgeschriebenen Prüfungen fristgerecht durchgeführt hat – ein Aspekt, der bei Audits, Zertifizierungen oder im Schadensfall gegenüber Aufsichtsbehörden und Versicherungen von großer Bedeutung ist.

Installationsbestätigung – Elektrische Systeme

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Installationsbestätigung nach DGUV Grundsatz 303-003

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis über die fachgerechte Errichtung und Installation der elektrischen Komponenten der Notstromanlage.

Relevante Regelwerke/Normen

DGUV-G 303-003, DGUV-V 3

Schlüsselelemente

Angaben zu Prüf- und Installationsort
Messwerte und Funktionsprüfung
Bewertung der Schutzmaßnahmen (FI, Erdung, Schutzleiter)
Unterschrift des ausführenden Elektroinstallateurs

Verantwortlich

Elektroinstallateur / Auftragnehmer

Praxis-Hinweise

Pflichtnachweis nach DGUV-V3 zur Inbetriebnahme. Bestandteil der Übergabe- und Prüfdokumentation.

Erläuterung

Die Installationsbestätigung gemäß DGUV Grundsatz 303-003 dokumentiert die sichere elektrische Installation der Notstromanlage. Bevor eine neue elektrische Anlage oder Anlagenerweiterung erstmalig in Betrieb genommen werden darf, verlangt die DGUV-Vorschrift 3 eine Überprüfung durch eine Elektrofachkraft und einen schriftlichen Nachweis hierüber. Genau diesen Nachweis stellt die Installationsbestätigung dar: Der ausführende Elektroinstallateur hält darin fest, dass alle elektrischen Komponenten des Notstromaggregats ordnungsgemäß errichtet und geprüft wurden.

Typische Inhalte dieser Bestätigung sind Messprotokolle und Prüfergebnisse, zum Beispiel die gemessenen Isolationswiderstände der Kabel, Schleifenimpedanzen, Prüfschleifen für den Fehlerschutz sowie die Funktionsprüfung von Sicherheitseinrichtungen (etwa korrekte Auslösung von FI-Schutzschaltern) und der Anlage im Gesamten (automatischer Start des Dieselmotors bei Stromausfall, einwandfreies Schalten der Netzersatzanlage auf das Gebäude-Netz). Weiterhin wird die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen bewertet, etwa ob die Erdung fachgerecht ausgeführt ist und alle Schutzleiterverbindungen intakt sind. Am Ende bestätigt der verantwortliche Elektriker mit Datum, Ort und Unterschrift, dass die Installation gemäß den geltenden Normen (z. B. DIN VDE 0100) durchgeführt und die Schutzmaßnahmen wirksam sind.

Diese Installationsbestätigung ist ein Pflichtdokument zur Inbetriebnahme und wird der Übergabe- sowie Prüfdokumentation beigefügt. Im Facility Management wird sie sorgfältig archiviert, da sie im Falle von Abnahmen, wiederkehrenden Prüfungen oder Schadensereignissen als Beleg der ordnungsgemäßen Errichtung dient. Behörden, Sachverständige oder Versicherer können die Vorlage dieser Bestätigung verlangen, um sicherzustellen, dass die elektrische Sicherheit der Notstromanlage von Anfang an gewährleistet wurde. Für den Betreiber stellt dieses Dokument somit einen wichtigen Baustein zur rechtssicheren Anlagenbetreibung dar.

Ersatzteilliste – Niederspannungs- und Mittelspannungsanlagen

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Ersatzteilliste für Notstromanlage

Zweck & Geltungsbereich

Dokumentation der empfohlenen und sicherheitsrelevanten Ersatzteile für elektrische und mechanische Komponenten.

Relevante Regelwerke/Normen

DIN EN 60204-1, Herstellerangaben

Schlüsselelemente

Artikelnummer, Bezeichnung, Lieferant
Austauschintervalle
Lagerbestände und Beschaffungszeiten
Ersatzteilbezug nach Herstellerempfehlung

Verantwortlich

Errichter / Hersteller / Betreiber

Praxis-Hinweise

Bestandteil des Wartungskonzepts. Dient der schnellen Fehlerbehebung bei Ausfällen.

Erläuterung

Die Ersatzteilliste ist Teil der technischen Bestandsunterlagen der Notstromanlage. Darin sind alle wesentlichen Komponenten aufgeführt, die im Falle eines Defekts rasch ersetzt werden können müssen, um den Betrieb aufrechtzuerhalten. Die Liste umfasst sowohl elektrische Bauteile (z. B. Sicherungen, Schütze, Relais, Batteriesätze) als auch mechanische und motorische Ersatzteile des Dieselaggregats (z. B. Kraftstoff- und Ölfilter, Keilriemen, Kühlmittelpumpen, Dichtungen). Zu jedem Eintrag werden die genaue Bezeichnung, Artikel- oder Teilenummer, der Hersteller bzw. Lieferant angegeben, sodass im Bedarfsfall sofort klar ist, welches Ersatzteil beschafft werden muss. Zusätzlich enthält die Ersatzteilliste Angaben zu empfohlenen Austauschintervallen bestimmter Verschleißteile (beispielsweise Austausch eines Ölfilters nach einer definierten Betriebsstundenzahl) und Hinweise zu Lagerhaltung und Lieferzeiten. So wird beispielsweise festgelegt, welche Komponenten als sicherheitsrelevante Ersatzteile ständig auf Lager sein sollten, weil ihr Ausfall den Betrieb unmittelbar gefährden würde (z. B. Steuereinheiten, Starterbatterien), und bei welchen Teilen eine beschaffungsbedingte Lieferzeit eingeplant werden kann. Im Wartungskonzept der Anlage ist die Ersatzteilliste ein wichtiges Werkzeug für die Instandhaltungsplanung. Sie ermöglicht dem Facility Management, proaktiv die Verfügbarkeit kritischer Ersatzteile sicherzustellen – entweder durch Vorhaltung im eigenen Lager oder durch Vereinbarungen mit Lieferanten – und damit Ausfallzeiten im Störungsfall auf ein Minimum zu reduzieren. Außerdem erleichtert sie die geplante Instandhaltung, indem beispielsweise rechtzeitig vor einem vorgesehenen Austauschtermin die benötigten Teile bereitgestellt werden können. Insgesamt trägt eine gepflegte Ersatzteilliste wesentlich zur Betriebssicherheit und hohen Verfügbarkeit der Netzersatzanlage bei, da Reparaturen zügig durchgeführt und Wartungsarbeiten effizient geplant werden können.

Nachweis der Fachkunde – Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Fachkundenachweis für Gefährdungsbeurteilungen

Zweck & Geltungsbereich

Beleg, dass die Person zur Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen gemäß BetrSichV befähigt ist.

Relevante Regelwerke/Normen

BetrSichV §3, ArbSchG §5

Schlüsselelemente

Ausbildungsnachweis
Schulungszertifikate (z. B. TRBS 1111)
Nachweis praktischer Erfahrung
Ermächtigung durch Arbeitgeber

Verantwortlich

Arbeitgeber / Schulungsträger

Praxis-Hinweise

Nachweis ist bei Audits und behördlichen Prüfungen vorzulegen. Bestandteil der Arbeitsschutzakte.

Erläuterung

Eine Gefährdungsbeurteilung für Arbeitsmittel wie eine Notstromanlage darf nur von Personen durchgeführt werden, die über die nötige Fachkunde verfügen. Dies ergibt sich aus § 3 BetrSichV in Verbindung mit § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG). Der Arbeitgeber muss also entweder selbst ausreichend fachkundig sein oder eine entsprechend qualifizierte Person damit beauftragen. Um gegenüber Dritten zu belegen, dass die Person, die die Gefährdungsbeurteilung erstellt hat, kompetent ist, wird der Nachweis der Fachkunde geführt.

Dieser Nachweis umfasst in der Regel verschiedene Qualifikationsdokumente: Zum einen einen formalen Ausbildungsnachweis (z. B. Studium oder Technikerausbildung im relevanten Bereich), zum anderen Zertifikate über Schulungen – etwa eine absolvierte Fortbildung zum Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen gemäß TRBS 1111 oder Seminare im Bereich Anlagensicherheit. Wichtig ist auch der Nachweis einschlägiger Praxiserfahrung: Dies kann durch Referenzen auf bereits durchgeführte Gefährdungsbeurteilungen oder durch eine mehrjährige Tätigkeit in einer entsprechenden Position (z. B. als Sicherheitsfachkraft oder Anlageningenieur) erfolgen. Zusätzlich wird oft eine schriftliche Beauftragung oder Bestätigung des Arbeitgebers mit aufgenommen, die besagt, dass die betreffende Person im Betrieb für die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung der Notstromanlage verantwortlich und befugt ist.

Im Audit- und Prüfungsfall (z. B. durch die Gewerbeaufsicht oder bei ISO-Zertifizierungen im Arbeitsschutz) muss dieser Fachkundenachweis vorgelegt werden können. Deshalb wird er als Teil der Arbeitsschutzakte bzw. der sicherheitstechnischen Dokumentation des Betriebs aufbewahrt. Im Facility Management sorgt dieser Nachweis dafür, dass alle Entscheidungen und Dokumentationen im Zusammenhang mit der Gefährdungsbeurteilung auf fachlich fundierter Grundlage stehen. Er untermauert die Rechtssicherheit der Gefährdungsbeurteilung: Sollten Unfälle oder Beinahe-Unfälle untersucht werden, kann der Betreiber belegen, dass die Risikobewertung von einer qualifizierten Person durchgeführt wurde. Letztlich unterstützt dies auch die Qualität der Wartungs- und Sicherheitsmaßnahmen, da eine fachkundige Gefährdungsbeurteilung die Grundlage für alle weiteren Sicherheitsmaßnahmen an der Anlage bildet.

Brandschutz- und Schornsteinfegerunterlagen

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Feuerstättenbescheid nach SchfHwG

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis über Prüfung und Freigabe der Abgasanlage durch den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger.

Relevante Regelwerke/Normen

SchfHwG (02.1_6270), KÜO

Schlüsselelemente

Bezeichnung der Anlage und des Abgaswegs
Prüfung der Dichtheit und Dimensionierung
Freigabevermerk mit Datum
Festlegung der Kehrintervalle

Verantwortlich

Bezirksschornsteinfeger / Betreiber

Praxis-Hinweise

Pflichtnachweis vor Inbetriebnahme. Bestandteil der Brandschutzakte.

Erläuterung

Gemäß Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) und der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) ist vor Inbetriebnahme einer Notstromanlage mit Verbrennungsmotor ein Feuerstättenbescheid durch den zuständigen Bezirks-Schornsteinfeger zu erteilen. Dieser Nachweis bestätigt, dass die Abgasanlage ordnungsgemäß installiert und sicher ist. Der Bezirksschornsteinfeger prüft dazu den gesamten Abgasweg des Dieselmotors – vom Motoranschluss über den Schalldämpfer bis zum Schornstein bzw. Auslass ins Freie – auf Dichtheit, korrekte Dimensionierung und Einhaltung der Brandschutzanforderungen. Insbesondere wird sichergestellt, dass keine Abgase unkontrolliert austreten können und dass der Kamin den erforderlichen Feuerwiderstand hat. Wenn alle Anforderungen erfüllt sind, stellt der Schornsteinfeger den Feuerstättenbescheid aus. Darin sind die bezeichnete Feuerstätte (das Notstromaggregat und seine Abgasführung) aufgeführt, die erfolgreiche Abnahme mit Datum vermerkt und es werden die zukünftigen Kehr- und Prüffristen festgelegt. Je nach Anlagenart kann dies bedeuten, dass der Kamin z. B. jährlich gekehrt und alle 3,5 Jahre einer Feuerstättenschau unterzogen werden muss (konkrete Fristen gemäß KÜO).

Der Feuerstättenbescheid ist ein Pflichtdokument und wird in der Regel vom Betreiber in der Brandschutzakte des Gebäudes abgeheftet. Er dient als Nachweis gegenüber Bauaufsicht und Feuerwehr, dass die Abgasanlage abgenommen wurde und regelmäßig vom Schornsteinfeger begangen wird. Im Facility Management stellt dieser Bescheid sicher, dass die Aspekte Abgasabführung und Brandschutz der Notstromanlage lückenlos überwacht werden. Nur mit gültigem Feuerstättenbescheid und der Einhaltung der darin festgelegten Prüftermine darf die Anlage betrieben werden. Damit wird gewährleistet, dass keine Brand- oder Vergiftungsgefahren durch die Abgasanlage entstehen und dass im Ernstfall (z. B. bei einem Brand im Gebäude) bekannte Abschalt- oder Sicherungsmechanismen greifen. Letztlich trägt der Feuerstättenbescheid somit maßgeblich zur Betriebssicherheit und zur Erfüllung der gesetzlichen Betreiberpflichten im Brandschutz bei.

Gebrauchsanleitung – Produkte

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Gebrauchsanleitung (Instructions for Use)

Zweck & Geltungsbereich

Beschreibt den sicheren Betrieb, die Montage, Wartung und Instandhaltung der Notstromanlage.

Relevante Regelwerke/Normen

ProdSG (02.1_6583), 9. ProdSV, Richtlinie 2006/42/EG, EU-Verordnung 2023/1230

Schlüsselelemente

Gerätespezifikationen und technische Daten
Sicherheitshinweise, Warnhinweise, Schutzmaßnahmen
Betriebs-, Wartungs- und Entsorgungshinweise
Lärm- und Emissionswerte
CE-Kennzeichnung und Konformitätserklärung

Verantwortlich

Hersteller / Inverkehrbringer

Praxis-Hinweise

Pflichtdokument nach §3 ProdSG. Muss in deutscher Sprache vorliegen und im Anlagenhandbuch aufbewahrt werden.

Erläuterung

Die Gebrauchsanleitung ist gesetzlich vorgeschrieben und muss beim Inverkehrbringen jeder Maschine mitgeliefert werden. Gemäß §3 Abs. 4 ProdSG darf ein Produkt nur bereitgestellt werden, wenn eine Anleitung in deutscher Sprache alle sicherheitsrelevanten Hinweise enthält. Die Anleitung beschreibt detailliert den sicheren Betrieb, die Installation und die Instandhaltung der Notstromanlage und weist auf Gefahren sowie Schutzmaßnahmen hin. Sie umfasst alle wichtigen technischen Daten, Warn- und Sicherheitshinweise (einschließlich Lärm- und Emissionsangaben) sowie Anleitungen für Wartung und umweltgerechte Entsorgung. Im Facility Management wird die Gebrauchsanleitung zur Betriebsunterweisung des Personals, zur Wartungsplanung und zur Überprüfung der Sicherheitseinrichtungen genutzt. Sie ist Bestandteil der technischen Anlagendokumentation und wird im Anlagenhandbuch verwahrt, damit bei Schulungen, Inspektionen oder Störfällen jederzeit auf die herstellerseitigen Vorgaben zurückgegriffen werden kann. Eine fehlende oder unzureichende Gebrauchsanleitung kann nicht nur zu Sicherheitsrisiken und Bedienfehlern führen, sondern auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Daher ist sicherzustellen, dass dieses Dokument stets aktuell, vollständig und für alle zuständigen Mitarbeiter zugänglich ist.

EG-/EU-Konformitäts- und Leistungserklärung – Maschinen

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

EG-/EU-Konformitätserklärung bzw. Leistungserklärung

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis, dass das Produkt den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen der EU-Maschinenrichtlinie entspricht.

Relevante Regelwerke/Normen

Richtlinie 2006/42/EG, 9. ProdSV, EU-Verordnung 2023/1230

Schlüsselelemente

Herstellername und Anschrift
Beschreibung der Maschine (Typ, Seriennummer)
Angewandte Normen (z. B. DIN EN 809)
Erklärung der Übereinstimmung mit Richtlinien
Unterschrift des Verantwortlichen

Verantwortlich

Hersteller / Inverkehrbringer

Praxis-Hinweise

Muss der Anlage beiliegen. Bestandteil der CE-Kennzeichnung. Grundlage für behördliche Prüfungen und Versicherungsaudits.

Erläuterung

Die EG-/EU-Konformitätserklärung ist ein formaler, vom Hersteller unterzeichneter Nachweis der Produktsicherheit. Durch diese Erklärung bestätigt der Hersteller, dass die Notstromanlage alle einschlägigen EU-Richtlinien und -Verordnungen (insbesondere die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG bzw. die Maschinenverordnung EU 2023/1230) erfüllt. Sie enthält Angaben zum Hersteller, zur eindeutigen Identifizierung der Maschine (z. B. Typ und Seriennummer) und listet die angewandten harmonisierten Normen auf, die zur Konformität geführt haben. Die Konformitätserklärung ist untrennbar mit der CE-Kennzeichnung verbunden – ohne gültige Konformitätserklärung dürfte keine CE-Kennzeichnung angebracht werden. Im Facility Management wird dieses Dokument in der Anlagenakte aufbewahrt und bei Behördeninspektionen oder Audits (z. B. durch Gewerbeaufsicht oder Versicherer) als Beleg für die Rechtskonformität vorgelegt. Es dient der technischen Nachverfolgbarkeit: Sollte es zu einem Unfall oder Schaden kommen, kann anhand der Konformitätserklärung nachgewiesen werden, dass das Gerät nach geltenden Sicherheitsvorschriften gebaut und geprüft wurde. Praktisch bedeutet dies auch, dass Änderungen oder Umbauten an der Anlage die Gültigkeit der ursprünglichen Konformitätserklärung beeinflussen können – im Zweifel ist dann eine neue Bewertung und Erklärung erforderlich. Für den Betreiber ist es daher wichtig, die Original-Konformitätserklärung aufzubewahren und jederzeit vorzeigen zu können, um seiner Betreiberverantwortung und den gesetzlichen Pflichten nachzukommen.

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Montageanleitung (für teilweise fertiggestellte Maschinen)

Zweck & Geltungsbereich

Anweisungen für den sicheren Zusammenbau von Maschinenkomponenten (z. B. Motor, Generator, Kühlsystem).

Relevante Regelwerke/Normen

EU-Verordnung 2023/1230, Richtlinie 2006/42/EG, DIN EN 809

Schlüsselelemente

Montage- und Anschlussvorgaben
Gefahrenanalyse während der Integration
Restgefahren und Schutzmaßnahmen
Anforderungen an Prüfungen nach Montage

Verantwortlich

Hersteller / Monteur / Systemintegrator

Praxis-Hinweise

Wird beim Zusammenbau der Anlage verwendet und anschließend in der Betriebsakte hinterlegt.

Erläuterung

Eine Montageanleitung ist immer dann erforderlich, wenn es sich bei der gelieferten Einheit um eine unvollständige Maschine handelt – also z. B. ein Dieselmotor oder Generator, der erst vor Ort mit anderen Komponenten zu einer vollständigen Notstromanlage zusammengebaut wird. Die EU-Maschinenrichtlinie (bzw. Maschinenverordnung) schreibt vor, dass der Hersteller einer unvollständigen Maschine dem Integrator oder Monteur klare Anweisungen für den sicheren Zusammenbau mitgeben muss. In der Montageanleitung werden alle Schnittstellen, Anschlüsse und sicherheitstechnischen Anforderungen beschrieben, die beim Einbau zu beachten sind. Sie enthält z. B. Vorgaben zur mechanischen Befestigung, zur elektrischen Verkabelung, zur Auslegung von Kühlsystem und Abgasanlage sowie Hinweise auf Gefahren während der Integration (etwa Quetschstellen, Schwerpunkte beim Heben, Austritt von Kraftstoffen). Außerdem werden verbleibende Restrisiken aufgezeigt und Maßnahmen zu deren Beherrschung genannt, damit beim fertigen Gesamtsystem alle grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen erfüllt sind. Nach erfolgtem Zusammenbau ist die Montageanleitung Teil der technischen Dokumentation der gesamten Anlage; im Anlagenprüfbuch bzw. der Betriebsakte wird sie für spätere Referenzzwecke abgelegt. Für den Facility Manager ist dieses Dokument wichtig, um nachzuvollziehen, dass der Aufbau der NEA fachgerecht und gemäß den Herstellerangaben erfolgte. Nur so kann eine abschließende Gefährdungsbeurteilung und Abnahme der Anlage rechtskonform durchgeführt werden. Praktisch stellt die Montageanleitung – zusammen mit der sogenannten Einbauerklärung des Vorlieferanten – sicher, dass aus den Einzelkomponenten eine sichere, CE-konforme Notstromanlage entsteht.

Herstellerinformationen für Wartung

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Herstellerinformationen zur Wartung

Zweck & Geltungsbereich

Enthält Wartungszyklen, Inspektionsvorgaben und sicherheitstechnische Hinweise für Betreiber und Wartungspersonal.

Relevante Regelwerke/Normen

BetrSichV (02.2_830)

Schlüsselelemente

Wartungsintervalle
Ersatzteillisten
Prüf- und Schmierpläne
Sicherheitsmaßnahmen bei Wartung (z. B. Abstellen, Entlüften)
Verantwortliche Personen

Verantwortlich

Hersteller / Betreiber

Praxis-Hinweise

Grundlage für die Gefährdungsbeurteilung und Wartungsplanung. Bestandteil des Wartungsmanagementsystems.

Erläuterung

Die vom Hersteller bereitgestellten Wartungsinformationen bilden die Basis für einen sicheren und zuverlässigen Betrieb der Notstromanlage über viele Jahre. Typischerweise sind diese Vorgaben entweder Teil der Gebrauchsanleitung oder als separates Wartungshandbuch verfügbar. Sie enthalten detaillierte Wartungspläne, in denen Intervalle (z. B. monatlich, jährlich oder nach Betriebsstunden) und Umfänge der Inspektionen und Servicetätigkeiten festgelegt sind. Darin finden sich Angaben zu Schmierstoffen, Filterwechseln, Überprüfungen von Batterie, Anlasser, Kühlmittel, Kraftstoffsystem, etc., sowie Ersatzteillisten und Verschleißteile, die regelmäßig erneuert werden müssen. Weiterhin weisen die Herstellerinformationen auf sicherheitstechnische Maßnahmen während der Wartung hin – etwa darauf, dass die NEA vor Arbeiten spannungsfrei geschaltet und gegen Wiederanlauf gesichert werden muss, oder dass vor Wartung am Kraftstoffsystem Druck abgelassen und entlüftet werden soll. Gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist der Betreiber verpflichtet, diese Herstellerangaben bei der Planung von Instandhaltungsmaßnahmen zu berücksichtigen (§12 BetrSichV fordert die Instandhaltung nach dem Stand der Technik, wozu die Herstellerempfehlungen gehören). In der Praxis nutzt das Facility Management diese Dokumente, um ein Wartungsmanagementsystem aufzubauen: Alle Wartungsintervalle werden hieraus in einen Plan oder in eine CAFM-Software übernommen, zuständiges Personal oder Dienstleister werden benannt und eingeplant. Bei Audits oder im Schadensfall dienen lückenlose Wartungsaufzeichnungen – basierend auf den Herstellerinformationen – als Nachweis, dass der Betreiber seinen Pflichten nachgekommen ist. Letztlich sichern regelmäßige Wartungen nach Herstellerangaben nicht nur die Betriebssicherheit, sondern verlängern auch die Lebensdauer der Anlage und verhindern ungeplante Ausfälle im Notfall.

Informationen für die Gefährdungsbeurteilung – Arbeitsmittel

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Informationsunterlagen für die Gefährdungsbeurteilung

Zweck & Geltungsbereich

Bereitstellung sicherheitsrelevanter Daten zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung.

Relevante Regelwerke/Normen

BetrSichV (02.2_830)

Schlüsselelemente

Gefährdungsfaktoren (Abgase, Schall, Temperatur, Brand)
Schutzmaßnahmen
Notfallvorkehrungen
Betriebsanweisungen
Prüfintervalle

Verantwortlich

Betreiber / Fachkraft für Arbeitssicherheit

Praxis-Hinweise

Bestandteil der Arbeitsschutzorganisation. Wird bei Behördenprüfungen vorgelegt.

Erläuterung

Bevor eine dieselbetriebene Notstromanlage in Betrieb geht, muss der Betreiber eine Gefährdungsbeurteilung für dieses Arbeitsmittel durchführen. Die hierzu benötigten Informationen stammen teilweise vom Hersteller (z. B. Gefahrstoffinformationen zu Diesel und Abgasen, Lärmemissionswerte, technische Sicherheitsdaten) und werden ergänzt durch betriebsspezifische Gegebenheiten (Aufstellraum, Abluftführung, Zugänglichkeit, etc.). In den Informationsunterlagen zur Gefährdungsbeurteilung werden alle potenziellen Gefährdungsfaktoren aufgelistet, die von der NEA ausgehen können: etwa Dieselabgase (Gefahr durch Kohlenmonoxid und NO_x_, Erstickungsgefahr in geschlossenen Räumen), Lärm (Gehörschutz bei >80 dB(A)), hohe Temperaturen an Motor oder Abgaskrümmer (Verbrennungsgefahr), elektrische Spannungen (Stromschlaggefahr) und Brandrisiken durch Kraftstoff oder heiße Oberflächen. Zu jedem dieser Gefährdungspunkte werden entsprechende Schutzmaßnahmen definiert – z. B. Abluftführung ins Freie mit ausreichender Belüftung, Lärmdämmung oder Gehörschutzbereitstellung, Berührungsschutz oder Isolierung heißer Teile, Abschalt- und Sicherungseinrichtungen gegen elektrischen Schlag, sowie Brandschutzmaßnahmen (Feuerlöscher, Brandmelder in der NEA-Aufstellfläche). Weiterhin enthalten diese Unterlagen Vorgaben für Notfallvorkehrungen (etwa Verhalten bei Diesel-Leckage oder Motorbrand), die Entwicklung von Betriebsanweisungen für die Beschäftigten im Umgang mit der Anlage, und die Festlegung von Prüfintervallen für sicherheitsrelevante Komponenten (z. B. jährliche Überprüfung der Kraftstofflagerung auf Dichtheit, regelmäßige Testläufe der NEA unter Last). Die gewonnenen Informationen fließen in ein schriftliches Gefährdungsbeurteilungsdokument ein, das von der Fachkraft für Arbeitssicherheit oder dem Sicherheitsingenieur erstellt wird. Dieses Dokument ist zentraler Bestandteil der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation. Bei behördlichen Überprüfungen (z. B. durch das Amt für Arbeitsschutz oder Unfallversicherungsträger) muss der Betreiber die Gefährdungsbeurteilung vorlegen können, um die Einhaltung der Vorschriften aus ArbSchG und BetrSichV zu belegen. Für das Facility Management bedeutet dies, alle relevanten Sicherheitsinformationen systematisch zu sammeln, die Risiken zu bewerten und geeignete Maßnahmen umzusetzen, bevor die Anlage im Ernstfall genutzt werden muss.

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Informationen über Notfall- und Sicherheitsmaßnahmen

Zweck & Geltungsbereich

Festlegung der Maßnahmen im Falle technischer Störungen, Leckagen, Brandereignisse oder Kraftstoffunfällen.

Relevante Regelwerke/Normen

BetrSichV (02.2_830), ArbSchG

Schlüsselelemente

Notfallabläufe und Verantwortlichkeiten
Brand- und Evakuierungsmaßnahmen
Verhalten bei Öl- oder Kraftstoffaustritt
Kommunikation mit Feuerwehr und Behörde

Verantwortlich

Arbeitgeber / Sicherheitsbeauftragter

Praxis-Hinweise

Bestandteil des Notfallplans. Wird regelmäßig überprüft und geschult.

Erläuterung

Für den sicheren Betrieb einer Notstromanlage müssen auch Notfall- und Störfallmaßnahmen klar definiert und dokumentiert sein. Diese Informationen bauen auf der Gefährdungsbeurteilung auf und beschreiben konkret, was im Falle eines technischen Defekts oder Unfalls zu tun ist. Mögliche Szenarien sind z. B. ein Motor- oder Generatorausfall während des Betriebs, ein Brand im Maschinenraum der NEA, das Auslaufen von Diesel oder Öl, der Ausfall der Abgasführung oder andere Störungen. Das Dokument zu den Notfallmaßnahmen legt für solche Fälle detaillierte Notfallabläufe fest: Wer alarmiert wen? Welche Anlagen sind wie schnell abzuschalten? Wo befinden sich Not-Aus-Schalter oder Kraftstoffabsperrventile? Es definiert die Verantwortlichkeiten – beispielsweise, dass der Schichttechniker zunächst die NEA abschaltet und die Notstromversorgung überprüft, während der Sicherheitsbeauftragte die Feuerwehr informiert. Auch Brandschutz- und Evakuierungsmaßnahmen werden behandelt: Etwa die Benutzung geeigneter Feuerlöscher (CO₂-Löscher oder Pulverlöscher) bei einem NEA-Brand, das Räumen angrenzender Bereiche bei starker Rauchentwicklung und die Einweisung der Feuerwehr bei deren Eintreffen. Für Umweltschäden wie einen Kraftstoffaustritt sind ebenso Vorkehrungen beschrieben (Abdichtung von Bodeneinläufen, Einsatz von Bindemitteln, sofortige Meldung an die Umweltbehörde bei größeren Mengen). Zusätzlich enthält das Dokument Kontaktinformationen und Meldewege, damit die Kommunikation mit externen Stellen (Feuerwehr, Umweltbehörde, eventuell Werkfeuerwehr oder Instandhaltungsleiter) reibungslos verläuft. Laut BetrSichV §10 und ArbSchG ist der Arbeitgeber verpflichtet, solche Notfallmaßnahmen zu planen, schriftlich festzuhalten und die Beschäftigten regelmäßig darin zu unterweisen und zu üben. Im Facility Management wird daher ein Notfallplan erstellt, dessen Bestandteil die spezifischen Maßnahmen für die NEA sind. Dieser Plan wird mindestens jährlich überprüft und im Rahmen von Übungen (z. B. Feueralarm- und Notstromtests) mit dem Personal erprobt. So wird sichergestellt, dass im Ernstfall jeder Handgriff sitzt und die Auswirkungen von Störungen oder Unfällen auf ein Minimum begrenzt bleiben.

Kehrbuch (Sweeping Book) – Feuerstätten

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Kehrbuch (Sweeping Register)

Zweck & Geltungsbereich

Dokumentation aller durchgeführten Kehr- und Überprüfungsarbeiten an der Abgasanlage der NEA.

Relevante Regelwerke/Normen

SchfHwG (02.1_6270)

Schlüsselelemente

Datum der Reinigung
Prüfzustand der Anlage
Mängelbericht und Beseitigung
Unterschrift des Schornsteinfegers

Verantwortlich

Bezirksschornsteinfeger

Praxis-Hinweise

Wird beim Betreiber aufbewahrt. Bestandteil der Brandschutzdokumentation.

Erläuterung

Das Kehrbuch ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Dokument, in dem der zuständige bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger alle durchgeführten Kehrungen und Überprüfungen der Feuerstätte bzw. Abgasanlage verzeichnet. Gemäß §14 SchfHwG (Schornsteinfeger-Handwerksgesetz) muss der Schornsteinfeger zweimal innerhalb seiner Bestellperiode alle Anlagen begutachten und das Kehrbuch führen. In diesem Kehrbuch werden für die NEA-Abgasanlage (z. B. Abluftschornstein oder Abgasleitung des Dieselaggregats) sämtliche Reinigungsdaten und Prüfbefunde festgehalten. Typische Eintragungen umfassen das Datum der Reinigung oder Überprüfung, den Zustand der Anlage (z. B. ob Ablagerungen, Ruß oder Korrosion festgestellt wurden), gegebenenfalls festgestellte Mängel und Hinweise zu deren Beseitigung sowie die Unterschrift und Stempel des Schornsteinfegers als Bestätigung. Dieses Dokument bietet somit eine lückenlose Historie darüber, dass die Abgasanlage regelmäßig vom Fachmann gereinigt und geprüft wurde. Für das Facility Management ist das Kehrbuch ein wesentlicher Brandschutznachweis: Nur eine saubere, frei durchgängige Abgasanlage gewährleistet, dass Abgase sicher abgeführt werden und kein Risiko eines Schornsteinbrandes oder Abgasaustritts in Innenräume besteht. Das Kehrbuch wird beim Betreiber (z. B. im technischen Betriebsordner oder Brandschutzordner) aufbewahrt und kann von Behörden oder Sachversicherern eingesehen werden, um die Einhaltung der Feuerstättenschau-Pflichten zu überprüfen. Sollte der Schornsteinfeger Mängel vermerken, muss der Betreiber diese zeitnah beheben lassen und die Erledigung ebenfalls dokumentieren. Damit trägt das Kehrbuch nicht nur zur Rechtssicherheit bei, sondern unterstützt auch die präventive Instandhaltung im Bereich Brandschutz.

Nachweis über Kehr- und Überprüfungsarbeiten

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Nachweis über Kehr- und Überprüfungsarbeiten

Zweck & Geltungsbereich

Schriftlicher Nachweis über die Wartung und Prüfung der Feuerstätte und Abgasführung der NEA.

Relevante Regelwerke/Normen

KÜO (02.2_6271), SchfHwG (02.1_6270)

Schlüsselelemente

Prüfumfang (Dichtheit, Zugverhalten, Sauberkeit)
Ergebnisbewertung
Fristen für nächste Überprüfung
Unterschrift des Schornsteinfegers

Verantwortlich

Schornsteinfeger / Betreiber

Praxis-Hinweise

Wird regelmäßig durch den Bezirksschornsteinfeger überprüft. Bestandteil der Betriebsakte.

Erläuterung

Neben dem fortlaufenden Kehrbuch erhält der Betreiber für jede durchgeführte Kehr- oder Überprüfungsarbeit an der NEA-Abgasanlage einen schriftlichen Nachweis (auch Kehrbericht oder Prüfprotokoll genannt). Dieser Nachweis wird meistens in Form eines standardisierten Formulars vom Schornsteinfeger ausgestellt. Darin wird dokumentiert, welcher Prüfumfang abgedeckt wurde – beispielsweise die Überprüfung der Dichtheit der Abgasleitung, die Messung des Schornsteinzugs, die Kontrolle auf Verschmutzungen oder Verstopfungen und allgemeine Sauberkeit der Anlage. Der Schornsteinfeger vermerkt das Ergebnis der Prüfung: ob die Anlage ohne Befund war oder ob Mängel festgestellt wurden. Gegebenefalls enthält der Nachweis eine Ergebnisbewertung (z. B. „Anlage in ordnungsgemäßem Zustand“ oder Beschreibung festgestellter Mängel mit Einstufung der Dringlichkeit). Falls Mängel vorliegen, werden diese im Bericht beschrieben und oft mit einer Frist zur Mängelbeseitigung versehen. Zudem gibt der Schornsteinfeger die Fristen für die nächste routinemäßige Überprüfung an – gemäß der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) sind z. B. bei dieselbetriebenen Notstromanlagen oft jährliche Überprüfungen vorgeschrieben. Am Ende unterschreibt der Schornsteinfeger den Nachweis und übergibt ein Exemplar an den Betreiber. Für das Facility Management ist es wichtig, diese Nachweise in der Betriebsakte der Anlage abzulegen. Sie dienen als Beweis gegenüber Aufsichtsbehörden, dass der Betreiber seinen Reinigungspflichten nachkommt, und gegenüber Versicherungen im Schadensfall. Außerdem ermöglichen sie dem Facility Manager, den Wartungsstatus der Abgasanlage auf einen Blick zu erkennen und eventuelle Aufträge zur Mängelbeseitigung (z. B. Schornstein ausbessern, Dichtungen erneuern) zeitgerecht zu veranlassen. Da der Bezirksschornsteinfeger die fristgerechte Durchführung der Kehr- und Prüfarbeiten überwacht, stellt dieser Nachweis sicher, dass keine Fälligkeit versäumt wird. Insgesamt tragen diese Dokumente maßgeblich zur Brandsicherheit und Betriebstauglichkeit der Notstromanlage bei.

Notfallplan – Elektrische Systeme

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

 

Zweck & Geltungsbereich

 

Relevante Regelwerke/Normen

 

Schlüsselelemente

 

Verantwortlich

 

Praxis-Hinweise

 

Erläuterung

Der Notfallplan gewährleistet eine sichere und koordinierte Vorgehensweise bei Ausfall der regulären Energieversorgung. Er beschreibt detailliert, welche Schritte und Zuständigkeiten im Ereignisfall greifen – von der automatischen Aktivierung der NEA über manuelle Eingriffe bis hin zur Benachrichtigung externer Stellen. Damit wird verhindert, dass in der Stresssituation eines Stromausfalls Unsicherheit oder Chaos entstehen. Ein solcher Plan ist nicht nur für die Betriebssicherheit essenziell, sondern wird auch von Normen wie DIN VDE 0105-100 gefordert, die vorschreibt, dass für den Betrieb elektrischer Anlagen geeignete Notfallmaßnahmen definiert sein müssen. Im Facility Management ist der NEA-Notfallplan Bestandteil des ganzheitlichen Gebäudesicherheitsmanagements – er wird eng mit vorhandenen Brandschutzplänen, IT-Notfallkonzepten und Alarmplänen verzahnt, um ein abgestimmtes Vorgehen in Notlagen zu gewährleisten. Der Notfallplan sollte allen relevanten Mitarbeitern bekannt sein und in regelmäßigen Abständen (z. B. jährlich) sowie bei Systemänderungen geprüft und durchgesprochen werden. Auf diese Weise stellt man sicher, dass kritische Einrichtungen auch im Krisenfall planmäßig versorgt bleiben und Personal weiß, was zu tun ist.

Protokoll über besondere Unterweisungen – Arbeitsmittel

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Unterweisungsprotokoll – Arbeiten an Notstromanlagen

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis der Unterweisung von Beschäftigten und Wartungspersonal über Gefahren und Schutzmaßnahmen bei Arbeiten an der NEA.

Relevante Regelwerke/Normen

BetrSichV (02.2_830)

Schlüsselelemente

Datum, Thema und Unterweisungsinhalte
Namen und Unterschriften der Teilnehmer
Gefahrenanalyse (Strom, Diesel, Abgase, Lärm)
Hinweise auf PSA und Verhaltensregeln
Verantwortliche unterweisende Person

Verantwortlich

Arbeitgeber / Unternehmer

Praxis-Hinweise

Unterweisung mindestens einmal jährlich und bei Änderungen der Betriebsbedingungen. Bestandteil der Arbeitsschutzakte.

Erläuterung

Dieses Protokoll dient dem Nachweis einer ordnungsgemäßen Sicherheitsunterweisung des Personals, das mit der Notstromanlage arbeitet. Gemäß § 12 BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung) müssen Beschäftigte vor Aufnahme der Tätigkeit und danach regelmäßig, mindestens einmal jährlich über die auftretenden Gefahren und notwendigen Schutzmaßnahmen bei Arbeiten an Arbeitsmitteln unterwiesen werden. Im Protokoll werden daher das Datum, die behandelten Themen und Inhalte der Unterweisung festgehalten, und alle Teilnehmer – sowohl Beschäftigte als auch Wartungstechniker – bestätigen mit ihrer Unterschrift die Teilnahme. Typische Unterweisungsinhalte umfassen die Risiken durch elektrische Spannungen (Stromschlaggefahr), den Umgang mit Dieselkraftstoff und Gefahrstoffen (z. B. Vermeidung von Brandgefahr bei Leckagen), den Schutz vor Abgasen in geschlossenen Räumen, die Lärmbelastung durch den Dieselgenerator sowie das richtige Verhalten im Störungs- oder Notfall. Zudem wird auf erforderliche PSA (Persönliche Schutzausrüstung) hingewiesen, etwa Gehörschutz beim Probelauf, Schutzhandschuhe und -brille beim Hantieren mit Batteriesäure oder Diesel etc. Die unterweisende fachkundige Person (z. B. Vorgesetzter oder Sicherheitsfachkraft) zeichnet das Protokoll ebenfalls ab. Im Facility-Management-Alltag ist dieses Unterweisungsprotokoll Bestandteil der Arbeitsschutzdokumentation und wird bei Audits, behördlichen Überprüfungen oder DGUV-Prüfungen regelmäßig vorgelegt, um die Erfüllung der Unterweisungspflichten nachzuweisen.

Prüfbericht – Stromerzeugungsanlage (NEA)

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Prüfbericht zur Erst- oder Wiederholungsprüfung der Diesel-Notstromanlage

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis der technischen Funktionsfähigkeit und Sicherheit gemäß den Anforderungen an stationäre Netzersatzanlagen.

Relevante Regelwerke/Normen

DIN 6280-13 (28.1_6317)

Schlüsselelemente

Prüfung von Motorstart, Umschaltung, Spannung, Frequenz
Messung von Schallpegel, Abgas- und Kühlanlagen
Prüfung der Kraftstoff- und Abgasleitungssysteme
Testergebnisse mit Bewertung (i. O. / n. i. O.)

Verantwortlich

Prüfer / Sachverständiger

Praxis-Hinweise

Prüfungen bei Inbetriebnahme, nach Umbauten und im Rahmen der wiederkehrenden Prüfpflicht. Bestandteil der Anlagenakte.

Erläuterung

Der Prüfbericht dokumentiert die konforme technische Inbetriebnahme und Leistungsfähigkeit der Notstromanlage. Bevor eine neue oder geänderte NEA in Betrieb geht, müssen alle Funktionen und Sicherheitsaspekte geprüft werden – in der Regel durch einen unabhängigen Sachverständigen oder eine befähigte elektrotechnische Fachkraft. Im Prüfbericht wird festgehalten, ob der Automatikstart des Dieselmotors im Falle eines Stromausfalls einwandfrei funktioniert, ob die Netzumschaltung (Trennung vom Versorgungsnetz und Zuschaltung des Generators) korrekt und synchron erfolgt und ob Spannung sowie Frequenz der Notstromversorgung im vorgegebenen Toleranzbereich liegen. Es werden außerdem die Umgebungs- und Betriebsparameter überprüft: Beispielsweise misst der Prüfer den Schalldruckpegel im Betriebsraum, kontrolliert die Temperaturen der Abgase und Kühlmittel und testet die Funktion von Kühlsystem (Lüfter, Wärmetauscher) und Abgasanlage. Die Kraftstoffversorgung (Dieseltank, Pumpen, Leitungen) sowie die Abgasleitungen werden auf Dichtheit und vorschriftsmäßige Installation geprüft, da Leckagen hier zu Brandgefahr oder Umweltschäden führen könnten. Alle Testergebnisse werden im Bericht übersichtlich mit i. O. (in Ordnung) bzw. n. i. O. (nicht in Ordnung) bewertet. So erkennt der Betreiber sofort, ob Nachbesserungen erforderlich sind, bevor die Anlage im Echtbetrieb eingesetzt wird. Die Norm DIN 6280-13 (für Stromerzeugungsaggregate mit Verbrennungsmotoren in Sicherheitsstromversorgungen) enthält konkrete Prüfkriterien – zum Beispiel fordert sie oft einen Probelauf unter Last (z. B. 60 Minuten mit mindestens 50 % Nennlast), um die Betriebsstabilität nachzuweisen. Der Prüfbericht wird in der Anlagenakte archiviert und bildet die Basis für die weitere Wartungs- und Prüfplanung: Anhand der Ergebnisse lassen sich etwa zukünftige Prüfschwerpunkte oder kürzere Intervalle für bestimmte Komponenten (wie Batterie, Anlasser, Filter) festlegen. Insgesamt stellt dieser Bericht sicher, dass die NEA sicher und gemäß den technischen Vorgaben funktioniert, bevor sie für die Versorgung kritischer Einrichtungen verantwortlich ist.

Prüfbericht über wiederkehrende Prüfungen – Elektrische Systeme

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Prüfbericht wiederkehrende Prüfungen (elektrische Systeme)

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis regelmäßig durchgeführter elektrischer Prüfungen an der Notstromanlage.

Relevante Regelwerke/Normen

DGUV-I 203-072 (20.3_2975 / 21.3_2975), VDE 0105-100 (31.1_5304)

Schlüsselelemente

Messung von Isolationswiderständen und Schutzmaßnahmen
Prüfung der Netzumschalteinrichtungen
Funktionstest der Steuerungs- und Überwachungssysteme
Prüfintervall (jährlich / nach DGUV-V3

Verantwortlich

Befähigte Elektrofachkraft / Prüfer

Praxis-Hinweise

Ergebnisse sind in der Prüfkartei zu dokumentieren und im Prüfintervall nach DGUV-V3 zu wiederholen.

Erläuterung

Diese Prüfberichte gewährleisten die elektrische Sicherheit und dauerhafte Betriebsfähigkeit der Notstromanlage im laufenden Betrieb. Eine befähigte Elektrofachkraft (d. h. eine Person mit geeigneter elektrotechnischer Ausbildung und Erfahrung) führt in regelmäßigen Abständen – in der Praxis meist jährlich – eine wiederkehrende Prüfung aller elektrischen Komponenten der NEA durch. Gesetzlich basiert dies auf der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3), die fordert, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel wiederkehrend geprüft werden, wobei Umfang und Frist sich nach den einschlägigen technischen Regeln (z. B. VDE 0105-100) richten. Im Prüfbericht werden zentrale Messwerte festgehalten, zum Beispiel der Isolationswiderstand von Generatorwicklungen und Leitungen, um sicherzustellen, dass keine Isolationsschäden oder Kriechströme vorliegen. Weiter wird die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag überprüft – etwa der Zustand von Schutzleitern, Potentialausgleich und eventueller Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen. Ein besonderer Fokus liegt auf der Prüfung der Netzumschalteinrichtung (Umschalter oder Automatikkupplung zwischen Netz und Generator): Sie muss einwandfrei funktionieren, damit es bei einem Stromausfall nicht zu Verzögerungen oder Fehlfunktionen kommt und insbesondere keine Rückspeisung ins öffentliche Netz erfolgt, die gefährlich sein könnte. Auch alle Steuerungs- und Überwachungssysteme (z. B. Automatiksteuerung, Batterie-Ladegerät mit Überwachung, Alarmmeldungen) werden getestet. Hierbei wird geprüft, ob die Steuersignale korrekt arbeiten – beispielsweise ob bei Netzausfall ein Startimpuls erfolgt, ob Überdrehzahl- oder Überhitzungsabschaltungen greifen und ob Störmeldungen im Leitstand ankommen. Der Bericht vermerkt zudem das Prüfintervall und verweist auf die Grundlage (z. B. „gemäß DGUV V3 jährlich zu prüfen“). Wichtig ist, dass jede wiederkehrende Prüfung in der Prüfkartei bzw. im Prüfbuch dokumentiert wird. Auftretende Mängel sind im Prüfprotokoll festgehalten und vom Prüfer zu bewerten; der Betreiber muss dann unverzüglich für deren Behebung sorgen und ggf. eine Nachprüfung veranlassen, um den ordnungsgemäßen Zustand wiederherzustellen. Im Facility Management bilden diese regelmäßigen Prüfungen einen zentralen Baustein der Instandhaltungsstrategie: Sie verhindern Ausfälle proaktiv und sorgen dafür, dass die NEA jederzeit den DGUV-V3-Vorgaben entsprechend betriebsbereit und sicher ist. Moderne CAFM-Systeme (Computer Aided Facility Management) planen die Fälligkeit der nächsten Prüfung automatisch ein und hinterlegen dort auch die Prüfberichte, sodass eine lückenlose Historie entsteht.

Prüfbuch – Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Prüfbuch elektrische Anlagen und Betriebsmittel

Zweck & Geltungsbereich

Sammlung und Nachweis aller Prüf- und Wartungsergebnisse für elektrische Anlagen und Geräte der NEA.

Relevante Regelwerke/Normen

DGUV-V 3 (20.1_2945)

Schlüsselelemente

Prüfdatum und Prüfer
Ergebnisse und Maßnahmen
Dokumentation von Reparaturen und Wiederholungsprüfungen
Archivierungspflicht nach DGUV-Vorschriften

Verantwortlich

Betreiber / Facility Manager

Praxis-Hinweise

Nur auf Anforderung der BG verpflichtend. Im FM empfohlen als Bestandteil der Gesamtbetriebsdokumentation.

Erläuterung

Das Prüfbuch ist ein zentrales Instrument zur lückenlosen Nachverfolgung aller Prüfungen und Wartungen der elektrischen Anlage. Im Prinzip handelt es sich um ein fortlaufendes Protokollbuch (heute oft auch digital geführt), in dem sämtliche Prüftermine, Befunde und daraus abgeleitete Maßnahmen über die Lebensdauer der Notstromanlage dokumentiert werden. Eintragungen umfassen das Datum jeder Prüfung, den verantwortlichen Prüfer, die wichtigsten Ergebnisse (z. B. gemessene Werte, festgestellte Mängel) und die ergriffenen Maßnahmen – etwa Reparaturen, Austausch von Komponenten oder die Durchführung einer Nachprüfung. Auch außerplanmäßige Ereignisse, wie Störungen und deren Behebung, können hier vermerkt sein. Gemäß DGUV Vorschrift 3 ist ein Prüfbuch zwar nur auf Verlangen der Berufsgenossenschaft (BG) verpflichtend zu führen, jedoch wird es im Sinne einer guten Betriebspraxis dringend empfohlen. Im Falle eines Arbeitsunfalls oder einer Begehung durch die BG kann der Betreiber mit einem sorgfältig geführten Prüfbuch sofort nachweisen, dass er all seinen Prüfpflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Für das Facility Management bietet das Prüfbuch zudem intern den Vorteil, dass man jederzeit einen Überblick über den technischen Zustand und die Historie der Anlage hat. Wichtige Fristen (z. B. nächste Wiederholungsprüfung) lassen sich daraus direkt ablesen. Die Archivierungspflicht verlangt, dass die Prüfnachweise über einen gewissen Zeitraum aufbewahrt werden – in der Regel mindestens bis zur nächsten Prüfung oder länger, entsprechend interner Vorgaben oder rechtlicher Anforderungen. Das Prüfbuch, ob als eigener Ordner oder als digitale Sammlung innerhalb des CAFM-Systems, ist damit ein Qualitätsdokument, das die Sicherheitskultur im Betrieb unterstreicht und Bestandteil der Gesamtbetriebsdokumentation der Notstromanlage ist.

Sicherheits- und Schutzorganisation

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Schutzkonzept für Arbeitsmittel (Notstromanlage)

Zweck & Geltungsbereich

Darstellung der technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Gefährdungen durch die Anlage.

Relevante Regelwerke/Normen

TRBS 1115 (22.09_6549), TRBS 1111 (22.09_5358)

Schlüsselelemente

Risikoanalyse (elektrisch, mechanisch, thermisch)
Schutzmaßnahmen und PSA
Unterweisungspflichten und Verantwortlichkeiten
Sicherheitsfreigabe und Dokumentationspflichten

Verantwortlich

Arbeitgeber / Fachkraft für Arbeitssicherheit

Praxis-Hinweise

Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung nach BetrSichV §3 und TRBS 1111. Muss regelmäßig überprüft und aktualisiert werden.

Erläuterung

Das Schutzkonzept ist die schriftliche Ausarbeitung aller Sicherheitsmaßnahmen im Umgang mit der Notstromanlage und entsteht unmittelbar aus der Gefährdungsbeurteilung nach § 3 BetrSichV. Zunächst werden darin systematisch alle potenziellen Gefährdungen identifiziert, die vom Betrieb der NEA ausgehen. Dazu gehören elektrische Risiken (z. B. Stromschlag oder Lichtbogen bei Kurzschluss), mechanische Risiken (etwa durch bewegliche Teile wie Lüfter oder Keilriemen am Motor), thermische Gefahren (heiße Oberflächen an Motor, Abgaskrümmer) sowie Gefahrstoff- und Brandrisiken (Umgang mit Dieselkraftstoff, ggf. Austreten von Öl, Abgase wie Kohlenmonoxid). Für jede identifizierte Gefährdung beschreibt das Schutzkonzept geeignete technische und organisatorische Schutzmaßnahmen, um diese Risiken zu beherrschen.

So wird z. B. für die elektrische Gefahr ein umfassender Berührungs- und Überlastschutz vorgesehen: Alle spannungsführenden Teile sind isoliert oder hinter Abdeckungen verbaut, und es gibt klare Vorgaben zum Freischalten der Anlage vor Wartungsarbeiten (inklusive abschließbarer Trennschalter und Hinweisbeschilderungen). Mechanische Gefährdungen werden durch konstruktive Maßnahmen reduziert – etwa Schutzgitter um bewegliche Teile und die Installation eines gut erreichbaren Not-Aus-Schalters, der den Motor bei Bedarf sofort abschaltet. Thermische Risiken erfordern z. B. Wärmedämmungen oder Abschirmungen an heißen Komponenten sowie Warnschilder, damit sich niemand verbrennt. Gegen die Gefahrstoffe Diesel und Abgase sieht das Konzept u. a. eine ausreichende Belüftung des Generatorraums, dichte Leitungs- und Tankanschlüsse, regelmäßige Dichtheitsprüfungen und bereitstehende Brandbekämpfungsmittel (Feuerlöscher) vor.

Das Schutzkonzept legt außerdem fest, welche organisatorischen Maßnahmen gelten: So dürfen bestimmte Arbeiten an der NEA nur von autorisiertem Fachpersonal durchgeführt werden, und es besteht eine Unterweisungspflicht (vgl. Abschnitt 1.2) für alle Personen, die mit der Anlage umgehen. Die benötigte PSA wird definiert – etwa Schutzhandschuhe, Sicherheitsschuhe und ggf. Gehörschutz für das Personal im Generatorraum. Es werden klare Verantwortlichkeiten benannt: Der Arbeitgeber bzw. Betreiber ist für die Umsetzung der Schutzmaßnahmen verantwortlich, in der Regel unterstützt durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit, die das Konzept erarbeitet und betreut. Bevor die NEA in Betrieb geht oder nach Änderungen am System muss eine Sicherheitsfreigabe erfolgen, d. h. die Kontrolle, dass alle vorgesehenen Schutzmaßnahmen wirksam umgesetzt sind. Alle Schritte sind zu dokumentieren, damit im Nachhinein nachvollziehbar bleibt, wann und von wem das Schutzkonzept geprüft oder angepasst wurde. Gemäß den TRBS 1111 und 1115 (Technische Regeln für Betriebssicherheit) soll ein solches Konzept regelmäßig überprüft und bei Bedarf (z. B. nach Änderungen an der Anlage, neuen gesetzlichen Vorgaben oder Vorfällen) aktualisiert werden. Im Facility Management wird das Schutzkonzept in die gesamthafte Arbeitssicherheitsorganisation integriert – es fließt in Betriebsanweisungen, Wartungsplanungen und Schulungsunterlagen ein und stellt sicher, dass der Betrieb der Notstromanlage jederzeit den geltenden Arbeitsschutzanforderungen entspricht.

Softwaredokumentation – Elektrische Systeme

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Softwaredokumentation Steuerungs- und Leittechnik

Zweck & Geltungsbereich

Beschreibung der installierten Steuerungssoftware, Parameter, Schnittstellen und Notabschaltlogik.

Relevante Regelwerke/Normen

DIN 18382 (VOB/C ATV) (28.1_6109)

Schlüsselelemente

Softwarestruktur und Version
Parametrierung und Netzlogik
Datenflüsse und Sicherheitsfreigaben
Änderungs- und Backup-Protokolle

Verantwortlich

Errichter / Systemintegrator

Praxis-Hinweise

Pflichtunterlage bei SPS-gestützten Steuerungen. Bestandteil der digitalen Anlagenakte (VDI 6026-1).

Erläuterung

Moderne Notstromanlagen verfügen häufig über eine programmierbare Steuerung (z. B. SPS oder ein Leittechnik-System), welche den Start des Generators, die Netzumschaltung und Überwachungsfunktionen automatisiert übernimmt. Die Softwaredokumentation hält fest, wie diese Steuerungs- und Leittechnik programmiert und konfiguriert ist. Dazu gehört zunächst eine Übersicht der Softwarestruktur (Modul- und Programmaufbau) sowie die genaue Version der eingesetzten Software/Firmware. Alle relevanten Parameter und Einstellungen werden beschrieben – beispielsweise die Schwellenwerte, bei denen die Anlage startet (Unterspannungserkennung), die Verzögerungszeiten für das Umschalten vom Netz auf Generatorbetrieb und zurück, sowie die Bedingungen, unter denen ein automatischer Not-Stopp erfolgt (etwa Überdrehzahl, Öldruckmangel oder Feueralarm). Ebenfalls dokumentiert sind die Schnittstellen zu anderen Systemen: Beispielsweise Anbindungen an die Gebäudeleittechnik oder Fernüberwachung (inkl. Kommunikationsprotokolle), die Einbindung eines automatischen Meldesystems an die Leitstelle oder Schnittstellen zu USV-Anlagen.

Von besonderer Bedeutung sind außerdem Angaben zu Sicherheitsfreigaben in der Softwarelogik – also welche Signale oder Sensoren einen Start/Stop verhindern können (z. B. „Not-Aus gedrückt“ als Verriegelungsbedingung) und wie der Datenfluss zwischen sicherheitsrelevanten Komponenten gestaltet ist. Die Softwaredokumentation enthält in der Regel auch Änderungsprotokolle, die jede Änderung der Programmierung mit Datum, Beschreibung und Verantwortlichem nachverfolgen. So kann jederzeit nachvollzogen werden, welcher Parameter warum angepasst wurde (Stichwort Änderungskontrolle). Darüber hinaus werden Backup-Protokolle geführt: Sie zeigen, wann Sicherungskopien der Steuerungssoftware erstellt wurden und wo diese abgelegt sind. Dies ist für die Disaster Recovery essenziell – falls ein Steuerungsgerät ausfällt, muss die aktuelle Programmierung rasch wieder aufspielbar sein. Im Bau- und Ausstattungsprozess ist diese Dokumentation oft vertraglich vorgeschrieben (z. B. gemäß VOB/C ATV DIN 18382 für die Gebäudeautomation). Entsprechend der VDI-Richtlinie VDI 6026-1 (Dokumentation in der TGA) gehört die Softwaredokumentation zur digitalen Anlagenakte und ist vom Errichter der Anlage an den Betreiber zu übergeben. Im laufenden Facility Management ist die Softwaredokumentation sowohl für die Wartung und Fehlersuche als auch aus IT-Sicherheits-Sicht unerlässlich: Sie ermöglicht Technikern, im Störungsfall gezielt in die Steuerung einzugreifen oder Updates aufzuspielen, und sie gibt Aufschluss darüber, welche sicherheitsrelevanten Steuerungen vorhanden sind. Dies hilft, Schwachstellen zu erkennen und die Anlage z. B. gegen Cyber-Angriffe abzusichern – ein Aspekt, der in TRBS 1115 Teil 1 (Cybersicherheit von MSR-Einrichtungen) besonders hervorgehoben wird.

Stromlaufpläne – Elektrische Systeme

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Stromlaufplan der NEA

Zweck & Geltungsbereich

Detaillierte Darstellung der Stromkreise, Steuer- und Lastverteilungen.

Relevante Regelwerke/Normen

VDE 0040-1 (31.1_5443)

Schlüsselelemente

Schalt- und Steuerstromkreise
Klemmen- und Sicherungskennzeichnungen
Erdungs- und Schutzmaßnahmen
Symbolik nach VDE

Verantwortlich

Elektroplaner / Errichter

Praxis-Hinweise

Wird für Wartung, Prüfung und Störungsdiagnose verwendet. Bestandteil der technischen Dokumentation.

Erläuterung

Die Stromlaufpläne (Schaltpläne) der Notstromanlage bilden sämtliche elektrischen Verbindungen und Komponenten des Systems grafisch ab. Im Plan sind sowohl die Leistungsschaltkreise (vom Dieselgenerator über die Schaltanlage bis zu den Verbrauchern) als auch die Steuerstromkreise (z. B. Startsteuerung, Mess- und Meldeleitungen) detailliert dargestellt. Jede Komponente – vom Hauptschalter, den Sicherungen und Trennern über die Umschalteinrichtung bis hin zu jedem Kabel – ist mit ihrem Schaltzeichen gemäß VDE eingezeichnet. Auch alle Klemmstellen, Adernkennzeichnungen und Schutzorgane (z. B. Überstromschutzschalter, Fehlerstromschutz) sind vermerkt. Dadurch lassen sich die Strompfade lückenlos nachverfolgen. Für den praktischen Betrieb und die Instandhaltung ist dies unerlässlich: Nur mit einem aktuellen Stromlaufplan kann eine Elektrofachkraft im Wartungs- oder Fehlerfall gezielt und sicher arbeiten. Beispielsweise ermöglichen es die Pläne, vor Arbeiten die richtigen Stellen zu freischalten und gegen Wiederzuschalten zu sichern, da man genau erkennt, welche Schalter und Sicherungen welche Anlagenteile vom Netz trennen. Ebenso können Prüfer bei wiederkehrenden Prüfungen die erforderlichen Messpunkte und Prüfklemmen anhand des Plans identifizieren, um Isolationsmessungen oder Durchgängigkeitsprüfungen durchzuführen, ohne versehentlich wichtige Versorgungsbereiche abzuschalten.

Genauso wichtig ist die Nutzung der Pläne bei Störungsdiagnosen: Tritt ein Problem auf (etwa der Generator startet nicht oder ein Verbraucher wird nicht versorgt), kann man anhand des Schaltplans die betroffenen Stromwege und Komponenten systematisch prüfen, anstatt auf Verdacht zu agieren. Daher ist es vorgeschrieben bzw. anerkannte Regel der Technik, dass die Stromlaufpläne stets auf dem aktuellen Stand gehalten werden. Änderungen an der Anlage – sei es eine neue Einspeiseklemme, geänderte Schutzgerät-Einstellungen oder zusätzliche Verbraucherkreise – müssen zeitnah im Plan nachgetragen (als Revisionsstand gekennzeichnet) werden. Im Facility Management werden die Pläne in der technischen Dokumentation der Liegenschaft aufbewahrt, oft sowohl in Papierform im Technikraum als auch digital im CAFM-System, damit berechtigtes Personal jederzeit Zugriff hat. Für die Sicherheit der Mitarbeiter sind vollständige Stromlaufpläne ebenfalls wichtig: Nur mit ihrer Hilfe können die 5 Sicherheitsregeln (Freischalten, gegen Wiedereinschalten sichern, Spannungsfreiheit feststellen, Erden und Kurzschließen, benachbarte unter Spannung stehende Teile abdecken) korrekt und effizient umgesetzt werden, da man genau weiß, wo anzusetzen ist. Bei Prüfungen durch Behörden oder Sachverständige dienen aktuelle Stromlaufpläne als Nachweis dafür, dass die elektrische Anlage fachgerecht errichtet und dokumentiert wurde. Sie sind somit integraler Bestandteil der rechtskonformen Anlagendokumentation und erleichtern sowohl dem Betreiber als auch Prüfern die Bewertung der Anlage.

Technische und elektrische Dokumentation

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Übersichts-Stromlaufplan nach VDE 0040-1

Zweck & Geltungsbereich

Darstellung der elektrischen Haupt- und Steuerkreise der Notstromanlage zur Sicherstellung von Funktion und Sicherheit.

Relevante Regelwerke/Normen

VDE 0040-1

Schlüsselelemente

Übersicht über Energieeinspeisung, Verbraucher und Netzumschaltung
Schutz- und Schaltgeräte
Verbindung zu Hauptverteilung, USV und Notstromnetz
Kennzeichnung der Schutzeinrichtungen
Legende und Symbolverzeichnis

Verantwortlich

Errichter / Elektrofachplaner / Betreiber

Praxis-Hinweise

Bestandteil der technischen Anlagenakte und Prüfdokumentation. Im FM genutzt für Instandhaltungsplanung, Prüfvorbereitung und Fehlerdiagnose.

Erläuterung

Der Übersichts-Stromlaufplan gemäß VDE 0040-1 bildet die elektrische Gesamtstruktur der Notstromanlage als Einliniendiagramm ab. Alle wesentlichen Komponenten – von der Energieeinspeisung über die Netzumschaltung (Automatikschalter zwischen Hauptnetz und Notnetz) bis hin zu Verbrauchern und Schutzeinrichtungen – werden hierin dargestellt. Dadurch können Funktionszusammenhänge und Abhängigkeiten schnell erfasst werden. Im Facility Management dient dieser Plan als zentrales Referenzdokument: Vor Wartungsarbeiten oder im Störungsfall ermöglicht er den Technikern, Abschaltpunkte, Einspeisungen und Sicherungen eindeutig zu identifizieren, um gefahrlos an der Anlage zu arbeiten. Auch für die Fehlerdiagnose bei Störungen bietet der Stromlaufplan unverzichtbare Informationen, indem er z.B. zeigt, welche Schaltgeräte oder Leitungen betroffen sein könnten.

In der Praxis ist der Übersichts-Stromlaufplan Teil der Anlagendokumentation und wird bei wiederkehrenden Prüfungen (z.B. nach DGUV Vorschrift 3 für elektrische Anlagen) herangezogen, um den Prüfumfang festzulegen. Er sollte stets auf dem aktuellen Stand gehalten und am Anlagenstandort verfügbar sein. So wird sichergestellt, dass alle Änderungen oder Erweiterungen an der Notstromanlage dokumentiert sind und bei zukünftigen Instandhaltungen oder Umbauten berücksichtigt werden. Insgesamt trägt ein normgerecht erstellter Stromlaufplan wesentlich zur Betriebssicherheit und Effizienz des Notstromsystems bei.

Sicherheits- und Gefährdungsdokumentation

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Unfall- und Schadensbericht

Zweck & Geltungsbereich

Dokumentation von Unfällen, Zwischenfällen oder Sachschäden im Zusammenhang mit der NEA-Bedienung oder Wartung.

Relevante Regelwerke/Normen

BetrSichV (§14), TRBS 3151 / TRGS 751

Schlüsselelemente

Unfallbeschreibung und Schadensumfang
Ursache und Beteiligte
Sofortmaßnahmen und behördliche Meldungen
Präventions- und Korrekturmaßnahmen
Verantwortlichkeitszuordnung

Verantwortlich

Arbeitgeber / Sicherheitsbeauftragter

Praxis-Hinweise

Pflichtdokument nach Arbeitsschutzrecht. Im FM Bestandteil der HSE-Dokumentation und Nachweisführung gegenüber Behörden und Versicherern.

Erläuterung

Der Unfall- und Schadensbericht ist ein formales Protokoll, in dem alle Unfälle, Beinaheunfälle (Beinaheschäden) und Sachschäden im Zusammenhang mit dem Betrieb oder der Wartung der Notstromanlage dokumentiert werden. Gemäß Arbeitsschutzrecht (insbesondere nach BetrSichV und den Technischen Regeln wie TRBS 3151 / TRGS 751) ist der Betreiber verpflichtet, sicherheitsrelevante Ereignisse lückenlos zu erfassen und auszuwerten. Jeder Vorfall wird darin mit Datum, genauer Beschreibung des Geschehens, betroffenen Anlagenkomponenten und möglichen Ursachen festgehalten. Wichtig sind zudem Angaben zu den sofort ergriffenen Maßnahmen (z.B. Erste Hilfe, Anlagenabschaltung) und ob eine Meldepflicht an Behörden oder die Berufsgenossenschaft bestand (etwa bei Personenschaden gemäß BetrSichV).

Der Bericht enthält auch die Analyse des Vorfalls: Verantwortliche Personen untersuchen, warum es zu dem Unfall oder Schaden kam (Ursachenermittlung) und legen Korrektur- und Präventionsmaßnahmen fest, um Wiederholungen zu vermeiden. Dazu gehören z.B. technische Nachrüstungen, überarbeitete Arbeitsanweisungen oder zusätzliche Sicherheitsunterweisungen für Mitarbeiter. Die Zuweisung der Verantwortlichkeiten (wer führt Maßnahmen durch, wer überwacht die Umsetzung) wird ebenfalls dokumentiert.

Im Facility Management ist dieser Unfall- und Schadensbericht ein zentraler Bestandteil der HSE-Dokumentation (Health, Safety, Environment). Er dient als Nachweis gegenüber Aufsichtsbehörden und Versicherern, dass der Betreiber seiner Untersuchungspflicht nachkommt und aus Ereignissen lernt. Zudem werden die Erkenntnisse aus den Berichten bei der Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung (siehe Punkt 2.3) berücksichtigt, um das Sicherheitskonzept kontinuierlich zu verbessern. So trägt die systematische Dokumentation von Unfällen und Schäden dazu bei, Unfallursachen abzustellen und die Arbeitssicherheit fortlaufend zu erhöhen.

Herstellerunterlagen zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Herstellerdokumente zur Gefährdungsbeurteilung

Zweck & Geltungsbereich

Grundlage für die Betreiber-Gefährdungsanalyse nach BetrSichV. Enthält technische und sicherheitsrelevante Daten zur NEA.

Relevante Regelwerke/Normen

BetrSichV (§3)

Schlüsselelemente

Sicherheits- und Betriebsanweisungen
Gefahrenanalyse des Herstellers
Angaben zu Wartungszyklen und Schutzmaßnahmen
Angaben zu Brennstofflagerung, Belüftung und Brandlasten

Verantwortlich

Hersteller / Betreiber

Praxis-Hinweise

Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung nach §3 BetrSichV. Im FM archiviert und jährlich überprüft.

Erläuterung

Die vom Hersteller bereitgestellten Unterlagen sind eine wesentliche Grundlage, um als Betreiber eine vollständige Gefährdungsbeurteilung für das Notstromaggregat durchzuführen. Gemäß BetrSichV §3 Abs. 4 muss der Arbeitgeber alle erforderlichen Informationen einholen und nutzen, insbesondere die Betriebsanleitungen, Sicherheitsinformationen und technischen Daten des Herstellers. In diesen Herstellerdokumenten findet sich meist bereits eine vom Hersteller durchgeführte Gefahrenanalyse der Maschine: Darin werden typische Risiken im Betrieb (z.B. heiße Oberflächen, mechanische Gefahren, elektrischer Schlag) und die ab Werk vorgesehenen Schutzmaßnahmen beschrieben.

Weiterhin enthalten die Unterlagen konkrete Betriebs- und Wartungsvorgaben (z.B. empfohlene Wartungsintervalle, Ölwechsel- und Inspektionspläne) sowie Hinweise zur sicheren Aufstellung und Nutzung der NEA. Dazu gehören etwa Angaben zur Brennstofflagerung (z.B. Anforderungen an Dieseltanks und Auffangwannen), zur Raumbelüftung (wegen Abgase und Wärme) und zu Brandschutzauflagen (Brandlasten, Feuerlöscher in der Nähe, automatischer Alarmierung). All diese Informationen werden vom Betreiber in die eigene Gefährdungsbeurteilung übernommen und auf die betrieblichen Gegebenheiten angepasst.

In der Praxis werden die Herstellerunterlagen in der Anlagenakte des Notstromaggregats aufbewahrt. Sie sind Bestandteil der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung nach BetrSichV §3. Mindestens jährlich oder bei Änderungen überprüft der Betreiber, ob die Angaben noch aktuell sind, ob es neue Herstellerinformationen (z.B. Rückrufaktionen oder geänderte Wartungsempfehlungen) gibt und ob alle empfohlenen Schutzmaßnahmen umgesetzt werden. Durch die enge Orientierung an den Herstellerangaben stellt der Betreiber sicher, dass keine Gefährdung unberücksichtigt bleibt und die Notstromanlage gemäß dem Stand der Technik und den Herstellerempfehlungen sicher betrieben wird.

Hinweis zum Ergebnis der regelmäßigen Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Protokoll zur Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis der regelmäßigen Evaluierung der bestehenden Gefährdungsanalyse.

Relevante Regelwerke/Normen

BetrSichV (§3, §5)

Schlüsselelemente

Prüfdatum und verantwortliche Personen
Beschreibung von Änderungen (technisch, organisatorisch, rechtlich)
Maßnahmen bei neuen Risiken
Unterschrift und Freigabe durch Betreiber

Verantwortlich

Arbeitgeber / Fachkraft für Arbeitssicherheit

Praxis-Hinweise

Wird jährlich oder bei wesentlichen Änderungen erstellt. Im FM als Teil der Betriebssicherheitsdokumentation archiviert.

Erläuterung

Die regelmäßige Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung stellt sicher, dass die Sicherheitsmaßnahmen und Einschätzungen für die Notstromanlage stets aktuell und wirksam sind. Gemäß BetrSichV ist der Arbeitgeber verpflichtet, die bereits erstellte Gefährdungsbeurteilung in regelmäßigen Abständen (üblicherweise jährlich) sowie bei wesentlichen Änderungen zu evaluieren. Wesentliche Änderungen können beispielsweise technische Umbauten an der Anlage, organisatorische Neuerungen (etwa geänderte Wartungsabläufe oder neue Betreiberfirma) oder neue rechtliche Vorgaben sein. Auch Vorfälle (Unfälle, Beinaheunfälle) oder Erfahrungen aus dem Betrieb können Anlass für eine vorzeitige Überprüfung sein.

Das Ergebnis dieser Überprüfung wird in einem Protokoll festgehalten. Darin sind das Datum der Prüfung, die beteiligten Prüfer (z.B. die verantwortliche Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Anlagenbetreiber) und eine Zusammenfassung der Befunde vermerkt. Falls sich neue Risiken herausgestellt haben oder bestehende Risiken sich verändert haben, werden im Protokoll entsprechende Maßnahmen festgelegt (z.B. zusätzliche Schutzmaßnahmen oder Anpassung von Wartungsintervallen). Wichtig ist auch der Vermerk, wenn keine Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung erforderlich war – in diesem Fall wird dokumentiert, dass die Überprüfung stattgefunden hat und die vorhandene Beurteilung nach wie vor gültig ist (inklusive Datum und Unterschrift).

Im Facility Management wird dieses Prüfprotokoll als Teil der Betriebssicherheitsdokumentation aufbewahrt. Es dient gegenüber Aufsichtsbehörden als Nachweis, dass der Betreiber seine Pflicht zur fortlaufenden Gefährdungsbeurteilung erfüllt. Zudem bietet es intern die Gewissheit, dass das Sicherheitskonzept der Notstromanlage nach dem aktuellen Stand gepflegt wird. Diese regelmäßige Überprüfung führt zu einer dauerhaften Optimierung der Arbeitssicherheit, da Anpassungsbedarf zeitnah erkannt und umgesetzt wird. Letztlich wird so gewährleistet, dass die Notstromanlage auch langfristig sicher und rechtskonform betrieben wird.

Maschinen- und Lieferantendokumentation

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Spezielle technische Unterlagen (Teilmaschinen)

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis der Einhaltung der Anforderungen der Maschinenrichtlinie bei unvollständigen Systemen (z. B. Generatorsteuerung).

Relevante Regelwerke/Normen

Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (Anhang VII B)

Schlüsselelemente

Beschreibung der Maschine und Schnittstellen
Sicherheitskonzepte (z. B. Not-Aus, Abdeckungen)
Risikobewertung und technische Schutzmaßnahmen
Montage- und Betriebsbedingungen

Verantwortlich

Hersteller / Lieferant

Praxis-Hinweise

Bestandteil der CE-Dokumentation. Im FM bei Wartung und Umbauten zu berücksichtigen.

Erläuterung

Nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG müssen unvollständige Maschinen eine eigene technische Dokumentation besitzen. Wenn Komponenten der Notstromanlage als unvollständige Maschinen im Sinne der Richtlinie geliefert werden (zum Beispiel ein Generator-Modul oder eine Steuerungseinheit, die erst vor Ort mit anderen Teilen zu einer vollständigen Maschine zusammengefügt wird), erstellt der Hersteller gemäß Anhang VII B der Maschinenrichtlinie eine Technische Dokumentation, die u.a. eine Einbauerklärung (statt einer CE-Konformitätserklärung) beinhaltet. Darin bestätigt der Hersteller, dass seine Komponente den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen entspricht, die auf sie anwendbar sind, und liefert die notwendigen Informationen für den Endhersteller/Betreiber, um das Gesamtsystem sicher zu bauen.

Zu diesen Unterlagen gehören eine Beschreibung der Teilmaschine und ihrer Schnittstellen zu anderen Anlagenteilen (mechanisch, elektrisch, steuerungstechnisch), das Sicherheitskonzept der Komponente (z.B. vorhandene Not-Halt-Einrichtung, Abdeckungen beweglicher Teile, elektrische Schutzvorrichtungen) sowie die vom Hersteller durchgeführte Risikobeurteilung für diese Komponente. Ebenfalls enthalten sind technische Zeichnungen, Schaltpläne und Montage- und Betriebsanleitungen, die genau angeben, wie die Teilmaschine in die Gesamtanlage zu integrieren ist und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen (z.B. Ausrichtung, Befestigung, Umgebungsbedingungen, erforderliche Schutzabstände).

Im Facility Management sind diese Dokumente ein wichtiger Bestandteil der CE-Dokumentation der gesamten Notstromanlage. Bei Wartungen, Instandsetzungen oder späteren Umbauten müssen die in den technischen Unterlagen der Teilmaschinen beschriebenen Vorgaben berücksichtigt werden, um die Sicherheit und Compliance nicht zu beeinträchtigen. Beispielsweise stellt die Kenntnis der herstellerseitigen Risikobeurteilung sicher, dass keine Schutzfunktionen unbeabsichtigt außer Kraft gesetzt oder durch Änderungen verschlechtert werden. Somit helfen die technischen Unterlagen für unvollständige Maschinen dem Betreiber, die Integrität des Gesamtsystems zu wahren und alle Anforderungen der Maschinenrichtlinie bis zur abschließenden CE-Kennzeichnung der Anlage zu erfüllen.

Verpflichtung der Lieferanten zur Einhaltung von Arbeitsschutzvorgaben

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Verpflichtungserklärung der Lieferanten

Zweck & Geltungsbereich

Verpflichtung externer Lieferanten zur Einhaltung von Arbeitsschutz-, Sicherheits- und Umweltschutzanforderungen.

Relevante Regelwerke/Normen

DGUV Vorschrift 1 (§4), BetrSichV (§12)

Schlüsselelemente

Erklärung zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben
Verpflichtung zur Bereitstellung geprüfter Arbeitsmittel
Nachweis von Unterweisungen und Schulungen
Einbindung in das Arbeitsschutzmanagementsystem

Verantwortlich

Auftraggeber / Betreiber

Praxis-Hinweise

Bestandteil von Dienstleistungsverträgen. Im FM Grundlage für Fremdfirmenkoordination und Audits.

Erläuterung

Gemäß DGUV Vorschrift 1 sind Betreiber verpflichtet, sicherzustellen, dass Lieferanten und Dienstleister arbeitsschutzkonform handeln. Bei der Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern und Lieferanten – etwa Wartungsfirmen für das Notstromaggregat, Elektriker oder Brennstofflieferanten – muss der Betreiber sicherstellen, dass auch diese alle geltenden Arbeitsschutz- und Sicherheitsvorschriften einhalten. Dazu wird in der Regel eine Verpflichtungserklärung vom Auftragnehmer unterzeichnet. In dieser erklärt der Lieferant verbindlich, die gesetzlichen Vorgaben (insbesondere die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften wie DGUV Vorschrift 1 und einschlägige Betriebssicherheits- und Umweltbestimmungen) zu erfüllen.