Instandsetzung im Gewerk Energieerzeugung Ziel der Instandsetzung im Bereich Energieerzeugung ist die schnelle, sichere und normgerechte Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft von Energieerzeugungsanlagen nach einem Ausfall, einem technischen Defekt oder einer Störung. Die Instandsetzung ist ein wesentlicher Bestandteil der technischen Betriebsführung und Voraussetzung für Versorgungssicherheit, Energieeffizienz und Rechtssicherheit.
Die Instandsetzung im Gewerk Energieerzeugung erfordert interdisziplinäres technisches Know-how, klare Zuständigkeiten, eine rechtssichere Vorgehensweise sowie digitale Unterstützung. Durch standardisierte Prozesse, gezielte Eskalation, KPIs und digitale Rückmeldungen kann die Verfügbarkeit von Energieerzeugungsanlagen maximiert und das Vertrauen in den technischen Gebäudebetrieb gestärkt werden – unabhängig von Nutzungstyp und Anlagenart.
Instandsetzung (nach DIN 31051) umfasst alle Maßnahmen zur Rückführung eines fehlerhaften Systems in den funktionsfähigen Zustand.
Im Gewerk Energieerzeugung betrifft dies: Blockheizkraftwerke (BHKW)
Photovoltaik-Anlagen
Wärmepumpen- und Hybridanlagen
Notstromaggregate / Netzersatzanlagen
Heizkessel und Fernwärmeübergabestationen
Betreiberverantwortung (nicht delegierbar) Verantwortung für sicheren Zustand und Wiederinbetriebnahme gemäß BetrSichV
Einleitung und Freigabe von Instandsetzungsmaßnahmen nach Störung
Durchführung der Gefährdungsbeurteilung vor Wiederinbetriebnahme
Dokumentation aller Maßnahmen, inkl. Prüfprotokolle
Prüfung der Qualifikation eingesetzter Instandhalter
Delegierbare Pflichten (unter Kontrolle) Fachgerechte Ausführung der Reparatur durch qualifizierte Fachunternehmen
Beschaffung und Austausch defekter Komponenten
Abstimmung mit Herstellervorgaben und Wartungsverträgen
Erstellung von Prüfberichten und Dokumentation im CAFM
Rückmeldung über durchgeführte Maßnahmen und Funktionstests
Rechtsrahmen Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)
DGUV Vorschrift 3 – Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
EEG, MsbG, EnEfG – Energierechtliche Aspekte
TRBS 1111, 1201, 1203 – Prüfungen und befähigte Personen
VDI-Richtlinien, z. B. VDI 2067, 4645, 3810
Technische Normen und Standards DIN VDE 0105-100 : Betrieb elektrischer Anlagen
DIN EN 62446 : PV-Systeme, Instandsetzung und Prüfung
VDI 3810 Blatt 4.1 / 7.1 / 7.2 : Betrieb und Instandhaltung technischer Anlagen
VDI 4645 : Instandhaltung von Wärmepumpensystemen
DIN EN 378 : Kälteanlagen, Sicherheitsanforderungen
Herstellerspezifische Richtlinien (z. B. BHKW, Inverter)
Typische Instandsetzungsmaßnahmen Ölleckage, Störung Motorkühlung
Austausch Dichtung, Reinigung Kühlsystem
Spannungsabfall, Kommunikationsausfall
Firmware-Update, Ersatzgerät
Verdichterausfall, Sensorfehler
Kompressortausch, Kalibrierung Sensorik
Startverweigerung, Batterieausfall
Starterbatterie tauschen, Kontrolle Steuergerät
Kein Netzrückschaltung
Prüfung Netzschutzrelais, Relaistausch
Nutzungsspezifische Besonderheiten Minimale Ausfallzeit, Redundanzbetrieb, Sicherheit bei Hochlast
Kommunikation mit zentralem Energiemanagementsystem
Einhaltung hygienischer Standards bei Wärmequellen
Priorität bei Klimaanlagen, um Betriebssicherheit zu gewährleisten
PV-gestützte Ladeinfrastruktur, Inselbetrieb nach Ausfall sicherstellen
Prozess der Instandsetzung Störungserkennung (Sensorik, BMS, manuelle Meldung)
Störungsanalyse (Fehlerspeicher, Diagnosesoftware, Sichtprüfung)
Gefährdungsbeurteilung vor Arbeiten (insb. bei Strom, Gas, Druck)
Reparatur / Komponententausch (gemäß Herstellervorgaben)
Funktionsprüfung & Dokumentation
Wiederinbetriebnahme mit Prüfnachweis
Digitalisierung & Integration Helpdesk-Ticketsysteme mit Instandhaltungskategorien
Schnittstellen zu CAFM / EMS / BMS-Systemen
Mobile Erfassung vor Ort mit QR-Code-Komponenten
Ersatzteilmanagement mit Verbrauchshistorie
Berichtsexport für ISO 50001 / EnEfG-Nachweise
Key Performance Indicators (KPI) < 4 h bei Störung
laufend
≥ 99 %
monatlich
100 %
kontinuierlich
< 2 %
quartalsweise
Service Level Agreements (SLA) ≤ 1 h
≤ 4 h
≤ 8 h
≤ 24 h
≤ 12 h
≤ 48 h
Experience Level Agreements (XLA) ≥ 90 %
≥ 85 % Zustimmung
≥ 90 % Zustimmung Facility Management