Zum Inhalt springen
FM-Connect Chat

Hallo! Ich bin Ihr FM-Connect Chat-Assistent. Wie kann ich Ihnen helfen?

FM-Solutionmaker: Gemeinsam Facility Management neu denken

Förderung von erneuerbaren Energien

Facility Management: Energieerzeugung » Förderung

Die Rolle von Förderprogrammen und Anreizen bei der Förderung erneuerbarer Energien für eine nachhaltige Energieversorgung und Unternehmensnachhaltigkeit

Die Rolle von Förderprogrammen und Anreizen bei der Förderung erneuerbarer Energien für eine nachhaltige Energieversorgung und Unternehmensnachhaltigkeit

Verschiedene Förderprogramme und Anreize ermöglichen es Unternehmen, in erneuerbare Energien zu investieren und ihre Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern. Die effektive Unterstützung von erneuerbaren Energien beschleunigt den Übergang zu einer nachhaltigen Energieversorgung und hilft Unternehmen, ihre Nachhaltigkeitsziele zu erreichen.

Fördermöglichkeiten - Eine Unterstützung für die Umsetzung von nachhaltigen Energieprojekten

Förderung von erneuerbaren Energien

In Deutschland existieren zahlreiche Förderprogramme für erneuerbare Energien, die von verschiedenen Institutionen auf Bundes- und Landesebene angeboten werden. Diese Programme unterliegen zeitlichen Änderungen.

Allgemeine Übersicht

Eine Darstellung der Fördermöglichkeiten im Kontext der erneuerbaren Energien reflektiert lediglich einen zeitlichen Ausschnitt. Die hier gemachten Angaben dienen ausschließlich als Anregung. Interessenten müssen die Aktualität und Verbindlichkeit der Informationen in jedem konkreten Fall selbst überprüfen. Es empfiehlt sich, sich bei den zuständigen Stellen beraten zu lassen. Die optimale Förderung, die richtigen Anträge, spezifischen Parameter des Projekts, Zeiträume und weitere Details sind bei einer Förderungsanfrage zu berücksichtigen.

Im Folgenden sind einige der wichtigsten Förderprogramme aufgelistet :

  • Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG): Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist ein zentrales Instrument zur Förderung erneuerbarer Energien in Deutschland. Das Gesetz verpflichtet Energieversorgungsunternehmen, einen bestimmten Anteil ihres Stroms aus erneuerbaren Energien zu erzeugen und garantiert den Betreibern von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien eine feste Vergütung für den eingespeisten Strom. Das EEG wird regelmäßig aktualisiert und weiterentwickelt.

  • KfW-Förderprogramme: Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet verschiedene Förderprogramme für erneuerbare Energien an. Dazu gehören unter anderem zinsgünstige Kredite und Zuschüsse für den Bau von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien, aber auch für energetische Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden.

  • Marktanreizprogramm (MAP): Das Marktanreizprogramm (MAP) ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) zur Unterstützung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt. Es fördert unter anderem den Einbau von Solarthermie- und Biomasseheizungen sowie Wärmepumpen und die Umstellung von Ölheizungen auf erneuerbare Energien.

  • Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist ein Förderprogramm des BMWi zur Unterstützung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden. Es umfasst verschiedene Teilprogramme, die sowohl den Einsatz erneuerbarer Energien als auch die Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden fördern.

  • Investitionszuschuss für energetische Maßnahmen (IZEM): Der Investitionszuschuss für energetische Maßnahmen (IZEM) ist ein Förderprogramm des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für kleine und mittlere Unternehmen sowie für Freiberufler und Selbstständige. Es fördert die Umsetzung von Maßnahmen zur Energieeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Energien in Unternehmen.

  • Stromspeicherförderung: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) fördert den Einsatz von Stromspeichern zur Speicherung von Strom aus erneuerbaren Energien. Es gibt verschiedene Förderprogramme für Stromspeicher, unter anderem für Batteriespeicher und für thermische Speicher.

  • Förderprogramme der Länder: Auch die Länder bieten verschiedene Förderprogramme für erneuerbare Energien an. Diese sind inhaltlich und finanziell unterschiedlich ausgestaltet und richten sich oft an bestimmte Zielgruppen oder Technologien.

Eine Wirtschaftlichkeitsermittlung wird stets begleitend durchgeführt.

BEG

Die folgenden Informationen kommen aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude. Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) BMWK IIC.

Änderungen

Die Tabelle zeigt die Änderungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude. Danach sind die Änderungen des 1. Entwurfes aufgelistet.

Öffentliche Infos der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Änderungen

Erläuterungen

Neuer Bonus für serielles Sanieren (für Wohngebäude)

Erstmals wird ein Bonus in Höhe von 15 Prozentpunkten für serielle Sanierung in die BEG eingeführt, sofern das Wohngebäude auf die Effizienzhausstufe 40 oder 55 saniert wird (kumulierbar mit der EE oder NH-Klasse sowie dem WPB-Bonus; bei einer Kumulierung des WPB- und des SerSan-Bonus werden die beiden Boni in der Summe auf 20 % begrenzt).

Ausweitung und Erhöhung des WPB-Bonus

Der im September 2022 eingeführte WPB-Bonus wird von 5 auf 10 Prozentpunkte erhöht und auch auf Sanierungen auf einen EH/EG 70 EE Standard ausgeweitet (aktuell nur Sanierung auf EH/EG 55/40 Standard). Bei einer Kumulierung des WPB- und des SerSan-Bonus werden die beiden Boni in der Summe auf 20 % begrenzt.

Bonus für Wärmepumpen, die ein natürliches Kältemittel nutzen

Einführung eines Bonus von fünf Prozentpunkten für Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln (z.B. R290, Propan). Ab 1. Januar 2028 werden nur noch Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel gefördert.

Erhöhung verschiedener Effizienzanforderungen

 

Ermöglichung der Materialförderung bei Eigenleistungen

 

Verlängerung des maximalen Bewilligungszeitraums/ Frist zur Einreichung des VN für Komplettsanierungen

Für Anträge, die zwischen dem 1. Januar 2022 und 31. Dezember 2024 gestellt wurden oder werden, kann die Frist zur Vorlage des Verwendungsnachweises aufgrund der schwierigen Marktsituation auf Antrag auf 66 Monate nach Zusage verlängert werden.

Brennstoffzellen-Heizungen

werden – mit Auslaufen des KfW 433 Programms - ab 1. Januar 2023 in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) als BEG-Einzelmaßnahme nur noch gefördert, wenn sie mit grünem Wasserstoff oder mit Biogas betrieben werden.

Änderungen nach 1. Entwurf

  • Zusätzliche Begriffsbestimmungen: „Bewilligungszeitraum“ & „Investor“

  • Konkretisierung zur Kreditförderung (BEG WG und NWG):

  • Die Zinsverbilligung beträgt bis zu 4 % des Kreditbetrags bei einer Laufzeit von 30 Jahren und 10 Jahren Zinsverbilligung.

  • Höchstgrenze zu Ausnahmen nach ANBest-P Nummer 3 eingeführt (BEG WG/NWG: 5 Mio. €, BEG EM: 3 Mio. €)

  • Konkretisierung zu Rechnungen:

  • Rechnungen müssen den Namen des Antragstellers, die förderfähigen Maßnahmen, die Arbeitsleistung, den Durchführungszeitraum sowie die Adresse des Gebäudes ausweisen und in deutscher Sprache ausgefertigt sein.

  • Gestrichen: „Der Abschluss eines Vertrages ausschließlich über die Lieferung von Strom, Wasser oder Wärme über ein Wärmenetz ist nicht förderschädlich.“

  • Deckelung Kumulierung SerSan- und WPB-Boni (BEG WG, Nr. 8.4) auf max. 20 %

  • ETAs-Wert Biomasse (BEG EM): 81 %-Anforderung gilt ab 1.1.2023

  • Gestrichen: Nachhaltigkeitsanforderung für genutzte Biomasse

  • Enddatum Förderung synth. Kältemittel vorgezogen von 2030 auf 2028, weiteres Vorziehen wird geprüft

  • JAZ-Anforderung für WP: min. 2,7 ab 2024 min. 3,0

  • Wärmepumpen müssen ab dem 01.01.2025 an ein zertifiziertes Smart-Meter-Gateway angeschlossen werden können

  • Differenzierung Fördersatz Gebäudenetze nach Biomasseanteil

Fördersätze BEG EM

 

Standard

Boni (kumulierbar)

Boni (kumulierbar)

Boni (kumulierbar)

EinzelaBnahmen Zuschuss

Zuschuss

iSFP

Heizungs Tausch

Wärmepumpe

Gebäudehülle

0,15

0,05

   

Anlagentechnik

0,15

0,05

   

Solarkollektoranlagen

0,25

 

0,1

 

Biomasseheizungen

0,1

 

0,1

 

Wärmepumpen

0,25

 

0,1

0,05

Brennstoffzellenheizung

0,25

 

0,1

 

Innovative Heizungstechnik

0,25

 

0,1

 

Errichtung, Umbau, Erweiterung Gebäudenetz (ohne Biomasse)

0,3

     

Errichtung, Umbau, Erweiterung Gebäudenetz (mit max. 25% Biomasse für Spitzenlast)

0,25

     

Errichtung, Umbau, Erweiterung Gebäudenetz (mit max. 75% Biomasse)

0,2

     

Gebäudenetzanschluss

0,25

 

0,1

 

Wärmenetzanschluss

0,3

 

0,1

 

Heizungsoptimierung

0,15

0,05

   

Fördersätze BEG WG/NWG

 

Standard

Standard

Klassen (nicht untereinander kumulierbar)

Klassen (nicht untereinander kumulierbar)

Boni (zusammen max. 20%, kumulierbar mit Klassen)

Boni (zusammen max. 20%, kumulierbar mit Klassen)

Projekt

Tilgungszuschuss

Zuschuss (nur Kommunen)

EE

NH

WPB

SerSan (nur WG)

EH Denkmal

0,05

0,2

0,05

0,05

   

EH 85 (nur WG)

0,05

0,2

0,05

0,05

   

EH 70

0,1

0,25

0,05

0,05

10% (nur EE-Klasse)

 

EH 55

0,15

0,3

0,05

0,05

0,1

0,15

EH 40

0,2

0,35

0,05

0,05

0,1

0,15

Änderungen Neubau ab März 2023

Die Förderung energieeffizienter Neubauten im Rahmen der BEG erfolgt bis zum 1. März 2023 durch die Förderrichtlinie „Klimafreundlicher Neubau“ des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Bis zur Einführung dieser neuen Förderrichtlinie bleibt die Förderung des Neubaus gleich.

Dabei gelten die aktuellen Konditionen:

  • Gefördert werden Neubauten der Effizienzhaus-Stufe 40 mit Nachhaltigkeitsklasse (EH 40 NH).

  • Der maximale Kreditbetrag liegt bei 120.000 Euro je Wohneinheit. Davon sind 5 %, also maximal 6.000 Euro, als Tilgungszuschuss erhältlich. Kommunale Antragsteller können einen Zuschuss in Höhe von 12,5 % beantragen.

  • Auch die Fachplanung und Baubegleitung sowie die Nachhaltigkeitszertifizierung werden gefördert.

Erdwärme-Förderung ab 2023

Erdwärmepumpen, die bestimmte jahreszeitbedingte Raumheizungsnutzungsgrade erreichen und ab 2024 höhere Effizienzanforderungen erfüllen, sind förderfähig. Ab dem 1. Januar 2025 müssen förderfähige Erdwärmepumpen an ein zertifiziertes Smart-Meter-Gateway angeschlossen sein, um netzdienlich betrieben zu werden.

Mindest-Werte für die jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz zur Förderung von Erdwärmepumpen ab 2024

Wärmequelle

ns[35 °C]

ns[55 °C]

Luft

145% (vorher 135%)

125% (vorher 120%)

Erdwärme, Wasser, sonstige Warme Quellen (z.B. Abwärme, Solarwärme)

180% (vorher 150%)

140% (vorher 135%)

Anträge sind beim BAFA einzureichen. Die Kostenbasis für die Zuwendungsentscheidung des BAFA basiert auf den im Antrag angegebenen Kosten. Eine nachträgliche Erhöhung des Antrags ist nicht zulässig. Aufgrund der hohen Nachfrage nach Fördermitteln für Erdwärmepumpen sind längere Bearbeitungszeiten zu erwarten. Dennoch können Interessenten mit der Maßnahme auf eigenes Risiko starten, ohne den BAFA-Bescheid abzuwarten. Wird der BAFA-Antrag abgelehnt, ist die Einreichung eines neuen Antrags nicht möglich.

Anforderungen an die Förderung von Erdwärmepumpen

Nr

Nachwels

1

Zur korrekten Auslegung einer Heizungsanlage (Vermeidung von über- oder unterdimensionierten Anlagen) ist die Dimensionierung der Anlage anhand einer Heizlastermittlung nach DIN EN 12831 durchzufuhren.

2

Alle Energieverbräuche sowie alle erzeugten Wärmemenge eines förderfähigen Wärmeerzeugers müssen messtechnisch erfasst werden.

3

Alle förderfähigen Heizungssysteme müssen mit einer Energieverbrauchs- und Effizienzanzeige ausgestattet sein.

4

Rohrleitungen sind mindestens gem. den Anforderungen des jeweiligen geltenden GEG zu dammen.

5

Anpassung der Heizkurve an das Gebäude

6

Bestätigung eines Fachunternehmens über die Durchführung des hydraulischen Abgleichs unter Verwendung des Bestätigungsformular für Einzelmaßnahmen der "VdZ- Wirtschaftsvereinigung Gebäude und Energie e.V."

7

Fachunternehmererklärung

8

Nachweis über die Jahresarbeitszahl gem. Berechnung nach VDI 4650 Bl. 1:2018-03

9

Vorgabe Gezogene Rechnungen und Nachweise über die geleisteten Zahlungen, Aufstellungen der förderfähigen InvestmaBnahmen und -kosten.

10

Vorlage eines DVGW W 120-2 Zertifikats, da Bohrfirmen müssen nach der technischen Regel DVGW W120-2 zertifiziert sein

11

Vorlage eines Versicherungsscheins und eines Zahlungsnachweises, da Bohrungen müssen oder eine verschuldensunabhangige Versicherung abgesichert sein

12

Vorlage eines Prüfberichts bzw. Prüfzertifikat uber die unabhängige Einzelprüfung nach EN 14511/EN 14825 oder darauf basierende Zertifizierung nach einem der etablierten europaischen Baureihenreglements {EHPA, Keymark, EUROVENT ECP, MCS, NF, etc.) durch ein nach ISO 17025 akkreditiertes Prufinstitut.

13

Herstellernachweis der Netzdienlichkeit

14

Herstellernachweise zu den weiteren produktspezifischen Kenndaten und Geräteeigenschaften

Alle Zuschüsse sind in den folgenden Abschnitten aufgelistet.

Bundesweite BAFA-Förderung von Erdwärmepumpen

Zum Übergang vom Jahr 2019 auf 2020 änderte und erhöhte sich die Unterstützung von Erdwärmeheizungen mit einer Wärmeleistung bis zu 100 Kilowatt signifikant. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die die BAFA-Erdwärme-Förderung im Rahmen der BEG-Einzelmaßnahmen ("BEG EM") regelt, erlebte seither kontinuierliche Weiterentwicklungen.

Prozentuale Förderung von Erdwärmepumpen gem. BEG EM 2023

Bonus

Zuschuss [%]

Standard-Zuschuss

25

Heizungs-Tausch-Bonus

10

Erdwärme-Bonus

5

ODER

 

Bonus für Natürliche Kältemittel

5

Maximale Förderung

40

Im Dezember 2022 verabschiedete die Regierung die zweite Reformstufe der BEG, die neue Bedingungen für die Förderung von Erdwärmepumpen ab Januar 2023 festlegt. Es gibt einen 10% Bonus für den Austausch von funktionsfähigen Öl-, Kohle- und Nachtspeicherheizungen sowie Gasheizungen, die älter als 20 Jahre sind. Ein zusätzlicher Erdwärme-Bonus ist verfügbar, wenn Grundwasser, Erdwärme oder Abwasserwärme als Energiequelle dienen. Ab Januar 2023 bietet die Regierung einen weiteren 5% Bonus für Wärmepumpen, die ein natürliches Kältemittel verwenden. Allerdings sind der Kältemittel-Bonus und der Wärmepumpen-Bonus nicht kombinierbar. Die förderfähigen Kosten für energetische Sanierungsmaßnahmen gemäß Nummer 8.2 Buchstabe a betragen maximal 60.000 Euro pro Wohneinheit und insgesamt 600.000 Euro pro Gebäude. Es bestehen spezifische Anforderungen an die Antragstellung, daher raten wir dazu, einen Fördermittel-Berater frühzeitig in das Projekt zu integrieren. Neben den Kosten für den Kauf und die Installation von Erdwärmetauschern können auch andere "Umfeldmaßnahmen" berücksichtigt werden. Dies umfasst beispielsweise "Kosten für vorbereitende Maßnahmen im Zusammenhang mit der Durchführung förderfähiger Maßnahmen". Es ist dabei zu berücksichtigen, dass das BAFA nicht jede mögliche Maßnahme listet und dass einige Maßnahmen explizit von der Förderung ausgenommen sind. Bei Unsicherheiten ist es ratsam, sich direkt an das BAFA zu wenden.

Förderung von Erdwärmebohrungen

Ein herausragendes Merkmal ist, dass das BAFA im "Infoblatt zu förderfähigen Maßnahmen und Leistungen" auch die Kosten für Erschließung, Anschaffung und Installation einer Erdwärmebohrung sowie deren Anbindung an eine Wärmepumpe und Inbetriebnahme fördert.

Geförderte MaBnahme

  • Erdsondenbohrungen (auch Probebohrungen) inklusive verschuldensunabhängige Versicherung

  • Erdflächenkollektoren

  • Grabenkollektoren

  • Erdwärmekörbe

  • Energiepfähle

  • Brunnenbohrungen

  • Energiezaun, Massivabsorber

  • Unterirdische Eis-, Erd- und Wasserspeicher

  • Solarthermische Kollektoren (alle Bauarten)

  • PVT-Kollektoren (Hybridkollektoren zur Wärme- und Stromerzeugung)

  • Luft-Wärmeübertrager zur Abwärmenutzung von PV-Anlagen (inklusive Unterkonstruktionen) Luft-Sole-Warmeubertrager

  • Abwasser Wärmetauscher (Kanalnetz oder Kläranlagen)

  • Netze für kalte Nah- oder Fernwärme (netzgebundene Warme Quellen)

Übersicht der geförderten Tätigkeiten bei Einbau, Anschluss und Inbetriebsetzung einer Erdwärmeheizung (Stand: BEG 2023)

Förderfähige Umfeldmaßnahmen

  • Anschaffungskosten Wärmepumpenanlage (auBer Luft/Luft- und Warmwasser- Wärmepumpen)

  • Montage und installation inklusive aller dafür dafür erforderlichen fachtechnischen Arbeiten und Materialien

  • Erstellung und Anbindung an Wärmepumpenanlage inklusive aller dafür erforderlichen fachtechnischen Arbeiten und Materialien

  • Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (MSR), Gebäudeautomation, Energiemanagementsysteme Wärmespeicher (Anschaffungskosten (Ersatz- und Neuanschaffung), Montage und Installation)

  • Umfeldmaßnahmen im Heiz- bzw. Technikraum (nur im Gebäudebestand)

  • Wärmeverteilung und Wärmeübergabe (nur im Gebäudebestand) (Anschaffungskosten, Montage und Installation) Warmwasserbereitung (nur im Gebäudebestand) (Anschaffungskosten, Montage und Installation)

  • Demontagearbeiten z.B. Entsorgung eines alten Ol- oder gastanks, Ausbau der Altheizung einschlieblich Entsorgung

  • Kosten für Beratung-, Planung- und Baubegleitung Leistungen

  • Kosten für Inbetriebnahme, Einregulierung und Einweisung des Anlagenbetreibers

Liste der förderfähigen Begleitmaßnahmen für Erdwärmeheizungen.