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FM-Solutionmaker: Gemeinsam Facility Management neu denken

Klare Trennung von Ausbauverantwortlichkeiten

Facility Management: Energieerzeugung » Strategie » Ausführungsplanung » Abgrenzung GU- / Nutzerausbauten

Abgrenzung von Generalunternehmer- und Nutzerausbauten

Abgrenzung von Generalunternehmer- und Nutzerausbauten

Die dezentrale Energieerzeugung im Rahmen eines Neubauprojekts erfordert eine klare Abgrenzung zwischen den Leistungen des Generalunternehmers (GU) und den Nutzerausbauten. Während der GU die grundlegenden baulichen und infrastrukturellen Voraussetzungen für die Integration der Energieerzeugung schafft, erfolgen spezifische Anlageninstallationen, Steuerungstechnik und betriebsindividuelle Ergänzungen im Nutzerausbau. Dabei kann auch Bestandsausstattung aus einem vorherigen Standort übernommen und in das neue System integriert werden. Zudem kann die Energieerzeugung im Rahmen eines Contracting-Modells betrieben werden, wodurch zusätzliche Abstimmungen mit externen Energiedienstleistern erforderlich sind.

Leistungen des Generalunternehmers (GU)

Der GU stellt die baulichen und technischen Grundvoraussetzungen für die dezentrale Energieerzeugung sicher. Dazu gehören:

Gebäude- und Anlagentechnik

  • Bereitstellung geeigneter Aufstellflächen oder Technikräume für Energieerzeugungsanlagen (z. B. Photovoltaikanlagen, Blockheizkraftwerke, Batteriespeicher)

  • Errichtung von Fundamenteinbauten für schwere Energieanlagen

  • Installation von Trassen und Leerrohren für Kabel- und Medienführung

  • Sicherstellung der statischen Anforderungen für Dach- oder Fassadeninstallationen von Solaranlagen

Elektrische Infrastruktur für Energieeinspeisung

  • Installation der Hauptverteilungen und Einspeisepunkte ins Niederspannungs- oder Mittelspannungsnetz

  • Grundlegende Anbindung an das interne Stromnetz des Gebäudes

  • Bereitstellung von Netztrenn- und Sicherungseinrichtungen nach Normvorgaben (z. B. VDE 4105 für Netzeinspeisung)

Grundinstallation der Steuer- und Regelungstechnik

  • Anschlüsse für Steuerleitungen zur Kommunikation zwischen Gebäudeleittechnik und Erzeugeranlagen

  • Integration in das Energiemanagementsystem, sofern in der FLB definiert

  • Bereitstellung von Messstellen für Abrechnungs- oder Monitoringzwecke

Wärme- und Energiemedienversorgung (bei KWK- oder Wärmeanlagen)

  • Installation von Anschlüssen für Gas-, Wasser- oder Wärmenetze für Blockheizkraftwerke (BHKW) oder Wärmepumpen

  • Bereitstellung der Infrastruktur für die Rückeinspeisung von Abwärme ins Heizsystem

Leistungen

Diese Leistungen gewährleisten die grundsätzliche Nutzbarkeit und Integration der dezentralen Energieerzeugung, ohne auf spezifische betriebliche Anforderungen oder spezielle Betriebsmodelle einzugehen.

Leistungen im Nutzerausbau (inkl. Bestandsumzug und Contracting) – Beispielhafte Maßnahmen

Der Nutzerausbau umfasst alle betriebsspezifischen Anpassungen, die über die Standardleistungen des GU hinausgehen.

Installation der eigentlichen Energieerzeugungsanlagen

  • Photovoltaikanlagen (PV-Module, Wechselrichter, Speichertechnik)

  • Blockheizkraftwerke (BHKW) für kombinierte Wärme- und Stromerzeugung

  • Wärmepumpensysteme oder solarthermische Anlagen

Erweiterte Steuerungs- und Netztechnik

  • Integration von intelligentem Lastmanagement zur Optimierung der Eigennutzung

  • Spezifische Mess- und Regelungstechnik für Smart-Grid- oder Inselbetriebskonzepte

  • Anbindung an übergeordnete Energiemanagementsysteme oder IoT-Plattformen

Sicherheits- und Speichertechnik

  • Installation von Batteriespeichersystemen zur Eigenverbrauchsoptimierung

  • Spezielle Brandschutzmaßnahmen für Batteriesysteme oder Wasserstoffspeicher

  • Zugangskontrollen und Sicherheitssysteme für Energiezentralen

Integration vorhandener Bestandsausstattung

  • Übernahme und Wiederverwendung bestehender Photovoltaikanlagen oder Wechselrichter

  • Migration von Steuerungs- oder Lastmanagementsystemen aus einem Altbestand

  • Übernahme von Speichersystemen oder Notstromgeneratoren

Berücksichtigung von Contracting-Modellen als Nutzerausbau. In vielen Fällen wird die Energieerzeugung nicht durch das Unternehmen selbst, sondern durch einen externen Contracting-Anbieter betrieben. Dies führt zu zusätzlichen Abgrenzungen zwischen

  • Vertragsgestaltung mit einem externen Energiedienstleister, der die Anlage finanziert, betreibt und wartet

  • Klärung der Schnittstellen zwischen GU und Contractor (z. B. Eigentumsverhältnisse an den Anlagen, Abrechnungskonzepte, Netzanschlüsse)

  • Bereitstellung von notwendigen Zähler- und Messstellen für eine transparente Abrechnung zwischen Nutzer und Contractor

  • Technische Integration in das Gebäudemanagementsystem, falls der Contractor den Energieverbrauch steuern soll

  • Koordination der Errichtung und Inbetriebnahme mit dem Contractor, um Doppelarbeiten oder Verzögerungen zu vermeiden

  • Diese Maßnahmen erfolgen durch den Nutzer oder durch spezialisierte Fachfirmen und sind individuell an die betrieblichen Anforderungen, gesetzlichen Vorgaben und Nachhaltigkeitsziele des Unternehmens angepasst.

Die exakte Abgrenzung zwischen GU- und Nutzerausbau wird in der ausführungsreifen Werkplanung finalisiert. Dabei wird geklärt:

  • Welche Basisleistungen bereits durch den GU erbracht werden?

  • Welche betrieblichen Anforderungen durch den Nutzerausbau ergänzt werden müssen?

  • Welche Bestandselemente übernommen und integriert werden sollen?

  • Wie die Verantwortung zwischen Nutzer, Contractor und GU aufgeteilt wird?

  • Wer für Transport, Installation und Wiederinbetriebnahme der Bestandselemente verantwortlich ist?