Abgrenzung von Generalunternehmer- und Nutzerausbauten
Die dezentrale Energieerzeugung im Rahmen eines Neubauprojekts erfordert eine klare Abgrenzung zwischen den Leistungen des Generalunternehmers (GU) und den Nutzerausbauten. Während der GU die grundlegenden baulichen und infrastrukturellen Voraussetzungen für die Integration der Energieerzeugung schafft, erfolgen spezifische Anlageninstallationen, Steuerungstechnik und betriebsindividuelle Ergänzungen im Nutzerausbau. Dabei kann auch Bestandsausstattung aus einem vorherigen Standort übernommen und in das neue System integriert werden. Zudem kann die Energieerzeugung im Rahmen eines Contracting-Modells betrieben werden, wodurch zusätzliche Abstimmungen mit externen Energiedienstleistern erforderlich sind.
Der GU stellt die baulichen und technischen Grundvoraussetzungen für die dezentrale Energieerzeugung sicher. Dazu gehören:
Gebäude- und Anlagentechnik
Bereitstellung geeigneter Aufstellflächen oder Technikräume für Energieerzeugungsanlagen (z. B. Photovoltaikanlagen, Blockheizkraftwerke, Batteriespeicher)
Errichtung von Fundamenteinbauten für schwere Energieanlagen
Installation von Trassen und Leerrohren für Kabel- und Medienführung
Sicherstellung der statischen Anforderungen für Dach- oder Fassadeninstallationen von Solaranlagen
Elektrische Infrastruktur für Energieeinspeisung
Installation der Hauptverteilungen und Einspeisepunkte ins Niederspannungs- oder Mittelspannungsnetz
Grundlegende Anbindung an das interne Stromnetz des Gebäudes
Bereitstellung von Netztrenn- und Sicherungseinrichtungen nach Normvorgaben (z. B. VDE 4105 für Netzeinspeisung)
Grundinstallation der Steuer- und Regelungstechnik
Anschlüsse für Steuerleitungen zur Kommunikation zwischen Gebäudeleittechnik und Erzeugeranlagen
Integration in das Energiemanagementsystem, sofern in der FLB definiert
Bereitstellung von Messstellen für Abrechnungs- oder Monitoringzwecke
Wärme- und Energiemedienversorgung (bei KWK- oder Wärmeanlagen)
Installation von Anschlüssen für Gas-, Wasser- oder Wärmenetze für Blockheizkraftwerke (BHKW) oder Wärmepumpen
Bereitstellung der Infrastruktur für die Rückeinspeisung von Abwärme ins Heizsystem
Leistungen
Diese Leistungen gewährleisten die grundsätzliche Nutzbarkeit und Integration der dezentralen Energieerzeugung, ohne auf spezifische betriebliche Anforderungen oder spezielle Betriebsmodelle einzugehen.
Leistungen im Nutzerausbau (inkl. Bestandsumzug und Contracting) – Beispielhafte Maßnahmen
Der Nutzerausbau umfasst alle betriebsspezifischen Anpassungen, die über die Standardleistungen des GU hinausgehen.
Installation der eigentlichen Energieerzeugungsanlagen
Blockheizkraftwerke (BHKW) für kombinierte Wärme- und Stromerzeugung
Wärmepumpensysteme oder solarthermische Anlagen
Erweiterte Steuerungs- und Netztechnik
Integration von intelligentem Lastmanagement zur Optimierung der Eigennutzung
Spezifische Mess- und Regelungstechnik für Smart-Grid- oder Inselbetriebskonzepte
Anbindung an übergeordnete Energiemanagementsysteme oder IoT-Plattformen
Sicherheits- und Speichertechnik
Installation von Batteriespeichersystemen zur Eigenverbrauchsoptimierung
Spezielle Brandschutzmaßnahmen für Batteriesysteme oder Wasserstoffspeicher
Zugangskontrollen und Sicherheitssysteme für Energiezentralen
Integration vorhandener Bestandsausstattung
Übernahme und Wiederverwendung bestehender Photovoltaikanlagen oder Wechselrichter
Migration von Steuerungs- oder Lastmanagementsystemen aus einem Altbestand
Übernahme von Speichersystemen oder Notstromgeneratoren
Berücksichtigung von Contracting-Modellen als Nutzerausbau. In vielen Fällen wird die Energieerzeugung nicht durch das Unternehmen selbst, sondern durch einen externen Contracting-Anbieter betrieben. Dies führt zu zusätzlichen Abgrenzungen zwischen
Vertragsgestaltung mit einem externen Energiedienstleister, der die Anlage finanziert, betreibt und wartet
Klärung der Schnittstellen zwischen GU und Contractor (z. B. Eigentumsverhältnisse an den Anlagen, Abrechnungskonzepte, Netzanschlüsse)
Bereitstellung von notwendigen Zähler- und Messstellen für eine transparente Abrechnung zwischen Nutzer und Contractor
Technische Integration in das Gebäudemanagementsystem, falls der Contractor den Energieverbrauch steuern soll
Koordination der Errichtung und Inbetriebnahme mit dem Contractor, um Doppelarbeiten oder Verzögerungen zu vermeiden
Diese Maßnahmen erfolgen durch den Nutzer oder durch spezialisierte Fachfirmen und sind individuell an die betrieblichen Anforderungen, gesetzlichen Vorgaben und Nachhaltigkeitsziele des Unternehmens angepasst.
Die exakte Abgrenzung zwischen GU- und Nutzerausbau wird in der ausführungsreifen Werkplanung finalisiert. Dabei wird geklärt:
Welche Basisleistungen bereits durch den GU erbracht werden?
Welche betrieblichen Anforderungen durch den Nutzerausbau ergänzt werden müssen?
Welche Bestandselemente übernommen und integriert werden sollen?
Wie die Verantwortung zwischen Nutzer, Contractor und GU aufgeteilt wird?
Wer für Transport, Installation und Wiederinbetriebnahme der Bestandselemente verantwortlich ist?