Im Rahmen vieler Bauprojekte kann es vorkommen, dass die Installation einer Photovoltaikanlage (PV-Anlage) nicht zum Leistungsumfang des Generalunternehmers (GU) gehört, sondern von einem spezialisierten Dritten durchgeführt wird. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten und spätere Konflikte zu vermeiden, ist eine detaillierte Darstellung der Zuständigkeiten, Schnittstellen und Rahmenbedingungen unerlässlich. Vorbereitende Leistungen des GUs (z. B. Abgangsfeld in der NSHV) sind eindeutig zu definieren. Planung, Lieferung, Montage und Anmeldung der PV-Anlage obliegen dem PV-Installateur. Statik, Brandschutz, Versicherungen und Wartung sind ebenso sorgfältig zu klären und zu dokumentieren.
Durch diese klare Aufteilung der Verantwortlichkeiten wird gewährleistet, dass sich beide Seiten – GU und PV-Installateur – auf ihre jeweiligen Kernaufgaben konzentrieren können. So entsteht eine technisch einwandfreie und wirtschaftlich sinnvolle PV-Anlage, die langfristig Erträge sichert und den Wert des Gebäudes steigert.
Die PV-Anlage ist nicht Teil des GU-Vertrags, sondern wird von einem externen Dritten geplant und installiert.
Ziel ist es, für alle Beteiligten (Bauherr, GU, PV-Installateur) klare Schnittstellen und Verantwortlichkeiten zu schaffen, damit sowohl die bauliche als auch die technische Integration reibungslos gelingt.
Leistungsumfang des Generalunternehmers (GU)
Hauptstromversorgung: In der Regel stellt der GU die gesamte Gebäudetechnik bereit, wozu auch die Niederspannungshauptverteilung (NSHV) gehört.
Bereitstellung eines Abgangsfeldes: In jeder relevanten NSHV wird ein Abgangsfeld mit einem motorisch betriebenen Leistungsschalter (z. B. auf 1000 A ausgelegt) gemäß den technischen Anschlussbedingungen (TAB) des Netzbetreibers vorgesehen. Dieses Feld bildet den Einspeisepunkt für die PV-Anlage.
Grundlegende Koordination: Der GU stimmt sich mit dem PV-Installateur ab, um Zugänge, Arbeitsflächen und Termine (z. B. Gerüstauf- und -abbau) zu koordinieren.
Leistungsumfang des Dritten (PV-Installateur)
Planung und Montage: Planung, Lieferung und Installation sämtlicher PV-spezifischer Komponenten (Module, Wechselrichter, Verkabelung, Monitoring, ggf. Batteriespeicher).
Ab dem Abgangsfeld: Sämtliche Arbeiten, die vom genannten Abgangsfeld in der NSHV ausgehen, obliegen dem PV-Installateur. Dazu zählen etwa DC-Verkabelung, AC-Zuleitungen, Mess- und Sicherheitstechnik.
Behördliche und netzseitige Genehmigungen: Sofern im Vertrag festgelegt, übernimmt der PV-Installateur die Anmeldung beim Netzbetreiber und kümmert sich um die Einhaltung spezifischer Auflagen (z. B. Einspeisezusage, TAB-Vorgaben).
Technische Schnittstelle
Abgangsfeld in der NSHV: Der zentrale Schnittstellenpunkt zwischen Gebäudeinstallation und PV-Anlage. Hier wird ein motorisch betriebener Leistungsschalter (typischerweise 1000 A) installiert, der den Anforderungen des lokalen Energieversorgers entspricht und eine sichere Trennung ermöglicht.
Verantwortung hinter dem Abgangsfeld: Sämtliche Installationen (Leitungsverlegung, Anschlüsse an die Wechselrichter, Einspeisezähler oder andere Messkonzepte) werden vom PV-Installateur durchgeführt und verantwortet.
Bautechnische Punkte
Statik und Dachbelastung: Ein Statiker muss die Tragfähigkeit des Daches bzw. der vorgesehenen Montageflächen prüfen. Die Verantwortung für eine ausreichend dimensionierte Konstruktion und deren Freigabe liegt üblicherweise beim Bauherrn bzw. einem von ihm beauftragten Fachplaner.
Dachdurchdringungen und Abdichtungen: Falls für die Kabelführung oder die Montage Befestigungspunkte oder Durchbrüche erforderlich sind, ist im Vorfeld zu klären, wer diese durchführt und wer für die fachgerechte Abdichtung haftet.
Genehmigungen und Behördenkontakte
Baugenehmigung: In bestimmten Fällen (z. B. Denkmalschutz, baurechtlich besondere Zonen) kann eine Genehmigung erforderlich sein. Verantwortung und Kosten sollten klar vertraglich geregelt sein.
Netzanschluss: Die Abstimmung mit dem Netzbetreiber (z. B. Einspeisezusage, Zählerkonzept) obliegt meist dem PV-Installateur. Hierzu zählen auch eventuelle Meldungen oder Formulare, die fristgerecht eingereicht werden müssen.
Koordination mit anderen Gewerken
Zeitplan: Der PV-Installateur sollte frühzeitig über Zeitfenster für Dacharbeiten, Montagezugänge und die Verfügbarkeit von Bautechnik informiert werden.
Logistik und Sicherheit: Der GU stellt in der Regel Zugänge, Gerüste oder Absperrungen bereit. Die Abstimmung erfolgt eng mit dem PV-Installateur.
Brandschutz und Blitzschutz
Brandschutzanforderungen: Je nach Gebäude, Region oder Projektgröße können zusätzliche Brandschutzmaßnahmen notwendig sein (z. B. Feuerwehrschalter).
Integration in Blitzschutz- und Überspannungssysteme: Bei Bestandsgebäuden mit vorhandenem Blitzschutz muss die PV-Anlage ggf. eingebunden oder das Konzept angepasst werden. Dies gilt auch für den Überspannungsschutz in der NSHV.
Wartung und Instandhaltung
Regelmäßige Inspektionen: PV-Anlagen erfordern regelmäßige Kontrollen (z. B. Sichtprüfung, Messungen, Funktionscheck). In der Regel übernimmt dies der PV-Installateur oder ein beauftragter Serviceanbieter.
Dokumentation: Alle durchgeführten Wartungsarbeiten sowie Statusberichte sollten dokumentiert werden, um im Schadensfall oder für Versicherungsfragen gewappnet zu sein.
Versicherung
Bauleistungsversicherung / Betriebshaftpflicht: Während der Bauphase sollte geklärt sein, wer für mögliche Schäden aufkommt (GU, PV-Installateur, Bauherr).
Gebäudeversicherung: Die neue PV-Anlage muss ggf. in die bestehende Gebäudeversicherung aufgenommen werden (z. B. Versicherung gegen Sturm, Hagel, Brand).
Garantien und Gewährleistungen
Gewährleistungsfristen: Der PV-Installateur übernimmt in der Regel die Gewährleistung für die Montage sowie die ordnungsgemäße Funktion aller von ihm bereitgestellten Komponenten.
Herstellergarantien: PV-Modulhersteller gewähren oft Leistungs- und Produktgarantien für Zeiträume von bis zu 25 Jahren. Die Abwicklung von Garantieansprüchen sollte klar definiert sein.
Zähl- und Messtechnik
Zählerkonzept: Häufig sind Zwei-Richtungszähler oder separate Einspeisezähler für den produzierten Solarstrom nötig. Die Abstimmung mit dem Netzbetreiber ist hierzu essenziell.
Abrechnung: Die Vergütung, Einspeisung und eventuelle Eigenverbrauchsabrechnungen müssen klar geregelt sein (Stromliefervertrag, Einspeisevergütung o. Ä.).
Optionale Erweiterungen
Batteriespeicher: Integration eines Speichersystems, das Überschussstrom aus der PV-Anlage aufnehmen kann. Dabei können sich zusätzliche Anforderungen an die Elektroinstallation ergeben.
Smart Home / Monitoring: Bei Bedarf kann die Anlage in bestehende Gebäudeleitsysteme integriert oder über ein separates Online-Monitoring überwacht werden.
Vertragliche Regelungen
Verhältnis Bauherr – GU – PV-Installateur: In den Verträgen sollte unmissverständlich festgelegt sein, wer den PV-Installateur beauftragt (direkt durch den Bauherrn oder als Nachunternehmer des GUs) und wer welche Kosten trägt.
Haftungsschnittstellen: Es muss klar sein, wer im Schadensfall – zum Beispiel durch fehlerhafte Montage oder Undichtigkeiten im Dach – haftet.
Dokumentation und Übergabe
Planungs- und Ausführungsunterlagen: Der PV-Installateur stellt dem Bauherrn bzw. dem Gebäudebetreiber Unterlagen wie Verkabelungspläne, Konfigurationsdaten der Wechselrichter, Messprotokolle und ggf. Fotos der Installation zur Verfügung.
Betriebsanleitung und Wartung: Eine schriftliche Anleitung zur ordnungsgemäßen Bedienung und Wartung (Intervalle, Prüfpunkte) erleichtert den nachhaltigen und sicheren Betrieb der PV-Anlage.