Gefährdungsbeurteilung zum Thema „Nachhaltige, dezentrale Energieerzeugung“
Unter „nachhaltiger, dezentraler Energieerzeugung“ versteht man die Gewinnung von Energie (insbesondere Strom und Wärme) aus erneuerbaren bzw. umweltfreundlichen Quellen nahe am Verbrauchsort – zum Beispiel durch Photovoltaikanlagen, Kleinwindanlagen, Blockheizkraftwerke (BHKW) mit Biomasse oder Biogas, Wärmepumpen oder andere lokale Energiequellen. Diese Anlagen tragen maßgeblich zur Energiewende und zur Unabhängigkeit von zentralen Versorgungsnetzen bei. Aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht ist jedoch klar: Auch für die Installation, den Betrieb und die Wartung dezentraler und nachhaltiger Energieerzeugungsanlagen müssen Gefährdungsbeurteilungen (GBU) durchgeführt werden. Sobald Beschäftigte oder Dritte in Unternehmen mit einer solchen Anlage interagieren (Planung, Montage, Wartung, Betrieb), greift § 5 ArbSchG und die BetrSichV. Typische Risiken sind elektrische Gefährdungen (Hochspannung, DC-Strom, Lichtbogen), Explosionsgefahr (Biogas, Wasserstoff, Brennbare Stäube), Brandrisiko, Absturz, Lärm, Thermische Belastungen. Wichtige Normen (VDE, DGUV, TRBS) konkretisieren die Anforderungen. Eine gewissenhafte GBU ist unabdingbar für einen sicheren und effizienten Betrieb der Anlagen und leistet zugleich einen wertvollen Beitrag zur Energiewende – ohne Abstriche bei Sicherheit und Gesundheit.
§ 5 ArbSchG verpflichtet Arbeitgeber (bzw. Betreiber von Arbeitsstätten) zu einer systematischen Gefährdungsbeurteilung für alle Tätigkeiten, bei denen Beschäftigte (oder auch Dritte) Gefahren ausgesetzt sein können.
Dazu zählen auch Arbeiten an und mit dezentralen Energieerzeugungsanlagen, sobald sie in betrieblichen Kontext eingebunden sind.
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Regelt den sicheren Betrieb von Arbeitsmitteln und von überwachungsbedürftigen Anlagen.
Dezentral erzeugende Anlagen wie Blockheizkraftwerke, Dampf- oder Heißwassererzeuger (z. B. bei Biogas-BHKW) können in den Anwendungsbereich fallen.
Ebenso sind elektrische Energieerzeugungsanlagen zu beurteilen (z. B. Photovoltaik (PV), Wechselrichter, Stromspeicher) hinsichtlich ihrer Sicherheit.
DGUV Vorschriften und Regeln
DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“: Verpflichtet Unternehmen, Gefährdungen zu ermitteln und geeignete Schutzmaßnahmen umzusetzen.
Branchenspezifische DGUV-Regeln können von Relevanz sein, etwa DGUV Regel 103-011 (Umgang mit Biogas), DGUV Regel 203-032 (Sicherheit und Gesundheit bei der Montage und Wartung von PV-Anlagen) oder andere einschlägige Publikationen.
Regelt vor allem den Markt- und Förderrahmen (Einspeisevergütung, Netzanbindung), enthält aber keine direkten Arbeitsschutzvorschriften.
Indirekt sind jedoch technische Regelungen zum Netzanschluss zu beachten (z. B. VDE-Anwendungsregeln).
Weitere gesetzliche Grundlagen
Baurecht und Landesbauordnungen: Vorschriften zur Genehmigung von Anlagen (z. B. Brand- und Explosionsschutz, Abstandsflächen).
Immissionsschutzrecht: Falls z. B. Lärm- oder Geruchsemissionen bei Biogas- oder BHKW-Anlagen auftreten.
Fazit
Eine Gefährdungsbeurteilung ist verbindlich, sobald Beschäftigte (oder auch andere Personen im betrieblichen Umfeld) mit dem Planen, Errichten, Betreiben oder Warten dezentraler Energieerzeugungsanlagen zu tun haben.
Hohe Spannungen und Ströme (z. B. bei PV-Anlagen, Batteriespeichern)
Hinzu kommt mögliche Gleichspannung bei PV-Anlagen, die sich nicht „einfach abschalten“ lässt, solange Sonne scheint.
Mechanische Gefährdungen
z. B. bei Montage von Solarpanels auf Dächern (Absturzgefahr), bei Kleinwindanlagen (rotierende Teile, Masten), bei Blockheizkraftwerken (Bewegliche / rotierende Antriebe, Wartung von Motoren).
Gefahrstoffe und Explosionsrisiken
Biogas-Anlagen (Methan, Schwefelwasserstoff) und andere Gase sind entzündlich bzw. toxisch.
Speichersysteme wie Lithium-Ionen-Batterien oder Wasserstoffspeicher bergen Brand- oder Explosionsgefahren.
Betriebsmittel wie Kältemittel (bei Wärmepumpen), Öle, Kraftstoffe für BHKW (bei Notstromdiesel).
Brandschutz
PV-Anlagen auf Dächern erschweren ggf. die Feuerwehr-Taktik (Dachzugang).
Eintrittswahrscheinlichkeit (z. B. Berührung spannungsführender Teile bei Wartung, Leckagen) und mögliche Schadensauswirkung (Verletzungsschwere, Brand).
Festlegung, ob zusätzlich externe Gutachter (z. B. Sachverständige für Druckgeräte, Explosionsschutz) erforderlich sind.