Anlagenfahrer Energieversorgung
Funktion und organisatorische Einordnung
Der Anlagenfahrer Energieversorgung bedient, überwacht und kontrolliert die ihm zugewiesenen Energieerzeugungs- und Versorgungsanlagen im laufenden Betrieb. Typische Einsatzbereiche sind Energiezentralen, Heizwerke, Blockheizkraftwerke, Kesselanlagen, Dampferzeuger, Wärmepumpen und zugehörige Hilfsanlagen. In größeren industriellen Betrieben können auch Turbinen, Kälteerzeugung, Druckluft oder weitere Medien zum Aufgabenbereich gehören; diese Erweiterungen müssen ausdrücklich festgelegt sein. Der Anlagenfahrer arbeitet nach Betriebsanweisungen, Schichtvorgaben und freigegebenen Fahrweisen. Er beobachtet Anlagenzustände, erkennt Abweichungen, führt zulässige Bedienhandlungen aus und meldet Störungen. Die Funktion ist keine pauschale Fachberechtigung für alle technischen Eingriffe. Elektrische Schaltungen, Arbeiten an druckbeaufschlagten Systemen, Brennerarbeiten oder Prüfungen dürfen nur entsprechend der jeweils nachgewiesenen Qualifikation und Beauftragung durchgeführt werden. Der Anlagenfahrer ist damit die unmittelbar am Betriebsgeschehen arbeitende Funktion und ein wesentlicher Informationsgeber für Betriebsführer und Instandhaltung.
