Betriebsführer für Energieerzeugungsanlagen
Funktion und organisatorische Einordnung
Der Betriebsführer für Energieerzeugungsanlagen organisiert und steuert den laufenden technischen Betrieb eines definierten Anlagenbestands. Die Funktion findet sich sowohl bei betriebseigenen Energiezentralen als auch bei externen Betriebsführungsunternehmen. Sie verbindet Anlagenüberwachung, Personaleinsatz, Instandhaltungskoordination, Störungsmanagement, Betriebsdokumentation und die Umsetzung der vom Betreiber vorgegebenen Betriebsstrategie. Der Betriebsführer ist damit operativ näher an den Anlagen als die Leitung Energieversorgung und breiter angelegt als der einzelne Anlagenfahrer. Je nach Größe des Standorts kann er selbst im Leitstand tätig sein oder ein Betriebsteam führen. Sein Geltungsbereich muss klar beschrieben sein, insbesondere bei Kombinationen aus Blockheizkraftwerken, Kesselanlagen, Wärmepumpen, Speichern, Photovoltaikanlagen und Notstromsystemen. Eine externe Betriebsführung übernimmt nur die vertraglich und organisatorisch übertragenen Aufgaben; die übergeordnete Betreiberverantwortung und nicht delegierbare Unternehmerpflichten bleiben davon unberührt.
