Leiter Energieversorgung
Funktion und organisatorische Einordnung
Der Leiter Energieversorgung verantwortet die sichere, verfügbare, wirtschaftliche und zukunftsfähige Bereitstellung der am Standort erzeugten beziehungsweise bereitgestellten Energien und technischen Medien innerhalb seines übertragenen Verantwortungsbereichs. Die Funktion ist besonders an Industrie-, Forschungs-, Krankenhaus- und größeren Verwaltungsstandorten verbreitet, an denen Energiezentralen, Heizwerke, Blockheizkraftwerke, Wärmepumpen, Photovoltaikanlagen, Speicher oder vergleichbare Erzeugungssysteme betrieben werden. Sie verbindet technische Betriebsführung, Personal- und Dienstleistersteuerung, Anlagenstrategie, Investitionsbedarf und Betreiberorganisation. Der Leiter Energieversorgung muss nicht jede Anlage selbst bedienen oder jede Fachprüfung durchführen. Er stellt jedoch sicher, dass für Betrieb, Instandhaltung, Störungsbearbeitung, Prüfungen, Genehmigungen und Änderungen geeignete Funktionen benannt und arbeitsfähig sind. Bei ausgelagertem Anlagenbetrieb bleibt er auf Betreiberseite die fachlich zuständige Steuerungsinstanz, soweit die Organisation ihm diese Aufgabe überträgt. Die Rolle ist von einem Energiemanager zu unterscheiden: Energiemanagement betrachtet systematisch Energieeinsatz, Verbrauch und Verbesserung; die Leitung Energieversorgung trägt dagegen die technische Führungsverantwortung für Erzeugungs- und Versorgungsanlagen. Ebenso ersetzt sie keine besondere elektrotechnische oder prüfbezogene Verantwortungsfunktion.
